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Artikel | saldo 11/2009

Mit Hygiene-Testat gegen Grüsel-Wirte

Ab sofort schmücken sich Zürcher Wirte mit einem Persilschein – und verwirren damit die Konsumenten.

Die kantonalen Lebensmittelinspektoren treffen bei ihren unangekündigten Kontrollen in Restaurants teils auf erschreckende Zustände (saldo 13/08). Welches Restaurant jedoch wie abgeschnitten hat, erfährt der Gast nicht. Das Amtsgeheimnis verhindert, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden. Nun polieren die Zürcher Wirte ihr Image auf: Ab sofort können Mitglieder des Cafetier Verbands Zürich, der Zürcher Hoteliers, von Züri Beck und Gastro Zürich-City bei ihrem Verband ein sogenanntes Hygiene-Testat anfordern. Diese Auszeichnung, beim Eingang eines Restaurants angebracht, soll den Konsumenten überzeugen, dass er ein durch und durch sauberes Lokal besucht.


Keine Angaben über die Art der Beanstandung

Tatsächlich sorgt die Bescheinigung mehr für Verwirrung als für Klarheit:
Auch Wirte, die bei Lebensmittelkontrollen in den letzten zwei Jahren Malus-Punkte kassierten, erhalten das Testat. Zumindest dann, wenn sie bei zwei Kontrollen nicht mehr als zehn Negativpunkte einheimsten, was immer noch als «genügend» gilt.
Der Gast weiss nicht, was die Lebensmittelinspektoren in einem Betrieb beanstandeten: So können sie auf verdorbene Lebensmittel gestossen sein.

Verfügt ein Lokal über keine Bescheinigung, bedeutet dies nicht, dass der Wirt und sein Personal unsauber arbeiten. Vielleicht will der Patron aus ehrenwerten Gründen bei dieser Verwirrung der Gäste nicht mitmachen. Andere Restaurants ohne Testat können dagegen bei Kontrollen gänzlich durchgefallen sein.

Die Zürcher Wirte folgen damit den Bernern. Ihr Testat basiert auf den Daten eines privaten Labors und kann für die Wirte daher ziemlich teuer werden. Im Kanton Zug ist seit 1. März ein neues Gesundheitsgesetz in Kraft: Es sieht eine amtliche Qualitätsbescheinigung für Restaurants vor.

06. Juni 2009 | skn, hü


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Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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