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Wer Festgeld anlegt, muss prüfen, wohin das Geld nach Ablauf überwiesen wird. Geht es zurück auf das Ursprungskonto, bleibt es im schlechtesten Fall während Monaten gesperrt.
Die ehemalige Bankangestellte Angela Müller (Name geändert) ist empört: Ein Bekannter von ihr hat für drei Monate Festgeld bei der Bank Coop angelegt. Nach Ablauf der Anlagefrist konnte er das Geld für dringliche Hausreparaturen aber nicht bar beziehen. Grund: Das frei gewordene Festgeld wurde ungefragt auf sein Anlagekonto überwiesen. Auf diesem Konto bestand aber eine sechs Monate dauernde Kündigungsfrist für höhere Beiträge.
Die automatische Rücküberweisung auf das Herkunftskonto entspricht laut Natalie Waltmann, Direktionsmitglied der Bank Coop, der internen Praxis. Angela Müller kritisiert: «Im Festgeld-Vertrag wurde mein Bekannter nicht auf dieses Verfügungsproblem hingewiesen. Die Bank Coop wirbt mit dem Slogan ‹fair banking›. Mir scheint diese Praxis aber unfair und wenig kundenfreundlich zu sein.» Waltmann sagt dazu: «Unsere Berater informieren die Kunden über das Vorgehen und die Kündigungsfristen, wenn eine Investition von einem Sparkonto aus gewünscht wird.» Im beschriebenen Fall kam das Geld aber von einem Anlagekonto. Der Kunde wurde daher nicht über die Rückzugsproblematik aufgeklärt.
Angela Müller machte dieselbe Erfahrung bei der WIR Bank. Sie legte für ein Jahr 200’000 Franken Festgeld an. Auch hier wird es am Valutatag automatisch auf das Ursprungskonto – im Fall Müller ebenfalls ein Anlagekonto – überwiesen. Auf diesem Konto kann Müller jeweils nur 25’000 Franken pro Semester kündigungsfrei beziehen. Bestünde Müller auf vorzeitigem Barbezug, würde ein Strafzins («Diskont») von 0,5 Prozent auf dem die Rückzugslimite überschreitenden Betrag in Abzug gebracht. Bei der Bank Coop beträgt der Diskont sogar 1 Prozent.
«Diese Einbusse kann ich nicht akzeptieren. Ich wurde durch die WIR Bank im Festgeldvertrag nicht auf das Rückzugsproblem hingewiesen», ärgert sich die Exbankangestellte. Die Rückzugsbedingungen des Anlagekontos hatte Müller jedoch bei der Kontoeröffnung mit ihrer Unterschrift akzeptiert. Wäre sie sich des Problems bewusst gewesen, hätte sie vorgängig ein Kontokorrentkonto bei der WIR Bank eröffnet. Darauf gibt es keine Rückzugsfristen. «Die Banken sollten Kleinanleger auf die Problematik vor einem Vertragsabschluss aufmerksam machen. Das verstehe ich unter ‹fair banking›», sagt Müller.
Basiskonto ohne Einschränkungen einrichten
Dass Festgeld ohne speziellen Kundenwunsch wieder automatisch auf das Herkunftskonto zurückfliesst, ist bei den führenden Banken die Regel, das zeigt eine kleine Umfrage von K-Geld. Das Problem tritt aber nicht nur bei Festgeld auf, sondern generell bei Anlagen, die bei Ablauf auf ein Depotkonto mit Rückzugslimite überwiesen werden. Es empfiehlt sich deshalb, die Rückzugsbedingungen des Ursprungskontos zu studieren. In der Regel löst die Einrichtung eines Basiskontos ohne Einschränkungen das Problem. Im Zweifelsfall sollten Anleger der Bank schriftlich mitteilen, dass sie die Rückzahlung auf ein anderes Konto als das Ursprungskonto wünschen. Im Schreiben sollte eine schriftliche Bestätigung durch die Bank verlangt werden.
Festgeld: Die Zinsen in der Schweiz sind tief
Bei der Festgeldanlage legen Anleger kurzfristig Gelder für eine im Voraus bestimmte Laufzeit zu einem festen Zinssatz an. Mit den drastischen Senkungen der Zinssätze ist der Abschluss einer Festgeldanlage zurzeit aber nicht besonders attraktiv. Eine Ausnahme bleibt im K-Geld-Zinsvergleich die Axa Bank mit einem Zins von 1,6 Prozent für 100’000 Franken für eine Laufzeit von 12 Monaten (vgl. Artikel « Zahlen & Fakten: Aufwärtsbewegung hält schon zwei Monate an »). Das Konto kann aber nur online bewirtschaftet werden. Kommt hinzu: Per 1. Juni senkt die Axa Bank den Zinssatz auf 1,3 Prozent – was immer noch relativ attraktiv ist.
Höher verzinst werden beispielsweise Festgelder in Euro, zurzeit mit bis zu 3 Prozent. Weil die Entwicklung von Wechselkursen aber sehr schwierig zu prognostizieren ist, empfiehlt sich Festgeld in Euro nur, wenn dieses Geld mittelfristig auch im Euroraum investiert werden soll.
23. Mai 2009 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld
