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Licht, Elektromotoren und andere Geräte verschlingen viel mehr Strom, als technisch nötig wäre. Die geplanten Schweizer Vorschriften erfüllen nicht einmal die Normen der EU.
Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten.» Dieser Satz steht seit 1990 in der Bundesverfassung. Doch Worte und Taten klaffen auseinander. Zum Beispiel beim Strom sparen: Im Februar 2008 kündigte der Bundesrat optimistisch an, er werde Vorschriften zum Stromverbrauch von Haushalt- und elektronischen Geräten, Lampen und Industriemotoren ausarbeiten, die sich an der «besten Praxis» orientieren. Das weckte hohe Erwartungen.
Stromreduktion: Die 1-Prozent-Vorlage des Bundes
Acht Monate später konkretisierte der Bundesrat seine Ankündigung mit einer Vorlage zur Revision der Energieverordnung, die er Kantonen, Parteien und Verbänden zur Vernehmlassung unterbreitete. Diese Vorlage schreibt vor, wie viel Strom neue Haushaltgeräte und Industriemotoren sowie Computer und Geräte der Unterhaltungselektronik im Standby-Betrieb verbrauchen dürfen. Damit soll sich der Stromverbrauch im Jahr 2020 um total 589 Millionen Kilowattstunden (kWh) vermindern; dies im Vergleich zur Entwicklung ohne Vorschriften. Diese 589 Millionen kWh entsprechen 1 Prozent am Schweizer Stromverbrauch.
Vom Stand der heutigen technischen Praxis ist diese Revision weit entfernt, weil die Vorlage des Bundesrates wesentliche Stromfresser wie etwa die Beleuchtung oder Elektropumpen nicht berücksichtigt. Aber auch bei den erfassten Geräten wird das technische Potenzial nicht ausgeschöpft. Die Ausnahme bilden elektrische Wäschetrockner. So können ab 2012 nur noch Tumbler verkauft werden, die ihre warme Luft mit Wärmepumpen (WP) erzeugen.
Gegen diese effizienteste Technik wehrt sich der Fachverband Elektroapparate (FEA) mit dem Argument, WP-Tumbler trockneten die Wäsche langsamer und hätten heute weniger als 10 Prozent Marktanteil. Bedenkt man aber, dass Tumbler Gratis-Sonnenwärme ersetzen und dafür 20-mal mehr Strom verbrauchen, als alle Solaranlagen in der Schweiz heute produzieren, lassen sich die strengen Verbrauchsnormen rechtfertigen.
Umweltorganisationen kontern mit einer 10-Prozent-Alternative
Die Umweltverbände Greenpeace, WWF und Energiestiftung kritisieren die bescheidene Revision. Zusammen mit der Agentur für Energieeffizienz (SAFE) haben sie eine alternative Vorlage ausgearbeitet, die bis zum Jahr 2020 10-mal mehr Strom einsparen soll als die bundesrätliche Vorlage (siehe Tabelle im pdf-Artikel). Einerseits verlangt die Alternative Vorschriften für Stromanwendungen, welche die Vorlage des Bundesrates ausklammert.
Darunter fällt in erster Linie die Beleuchtung: Für Haushalte fordern die Umweltorganisationen ein stufenweises Verbot von Glüh- und anderen ineffizienten Lampen, wie es die EU-Kommission im März beschlossen hat (saldo 7/09). Für die Beleuchtung von Industrie- und Bürogebäuden sieht die Alternative Vorschriften vor, die den Minergie-Standard erfüllen. Dabei handelt es sich um ein privates Label, das fortschrittliche Bauherren längst anwenden. Ein beachtliches Sparpotenzial könnten zusätzliche Vorschriften bei Elektroboilern, Umwälz- und Wärmepumpen erschliessen.
Industriemotoren: Höherer Effizienz-Standard gefordert
Andererseits fordern die Umweltverbände schärfere Vorschriften für jene Geräte, welche die Revision des Bundesrates berücksichtigt. Ins Gewicht fallen hier primär die Normen für Industriemotoren. International wird unterschieden zwischen «Standard» (IE 1) «Hoch» (IE 2) und «Erstklassiger Effizienz» (IE 3). Die Vorlage des Bundesrats schreibt ab 2010 lediglich den Mindeststandard IE 1 vor. Damit bleibt sie – wie schon bei der Beleuchtung – hinter den Vorschriften der EU zurück. Der Alternativvorschlag fordert hingegen ab 2010 den höheren Standard IE 2 und ab 2012 den IE 3. Damit orientieren sich die Umweltverbände an den Vorschriften der USA; sie sind etwas schneller als die EU, die den Standard IE 3 erst 2015 einführen will.
Mit gesteigerter Effizienz zwei alte AKWs einsparen
So kompliziert und unterschiedlich die Vorschriften im Einzelnen sind, so einfach ist ihre Wirkung insgesamt: Bleibt der Bundesrat bei seiner Vernehmlassungsvorlage, sinkt der Stromverbrauch in der Schweiz im Jahr 2020 um 1 Prozent. Das entspricht bloss einem Sechstel des Stroms, den das alte Atomkraftwerk Mühleberg jährlich produziert. Ums Jahr 2020 muss die Schweiz ihre ältesten AKWs Mühleberg sowie Beznau 1 und 2 aus Altersgründen abschalten und deren Produktion ersetzen. Dies kann durch neue Gas- oder Atomkraftwerke geschehen.
Näherliegend ist es jedoch, diesen Strom durch Effizienzsteigerung einzusparen. Folgt der Bundesrat sämtlichen Alternativvorschlägen der Umweltverbände, sinkt der Stromverbrauch im Jahr 2020 um 10 Prozent oder 6 Milliarden kWh im Vergleich zur Entwicklung ohne Vorschriften. Allein damit könnte die Schweiz die AKWs Mühleberg und Beznau 1 ersatzlos einsparen. Konsumentinnen und Konsumenten könnten das AKW Beznau 2 auf andere Art einsparen. Zum Beispiel mit dem Ersatz von Elektroboilern durch Sonnenkollektoren. Oder von Elektroheizungen durch effiziente Wärmepumpen. Oder durch den Verzicht auf unsinnige Stromanwendungen.
Die Vorlage des Bundesrates hinkt nicht nur dem Stand der Technik hinterher. In den Bereichen Beleuchtung und Elektromotoren bleiben die Vorschriften auch hinter jenen der EU zurück (siehe Tabelle im pdf-Artikel). Diese seien im Oktober 2008, als die Vorlage in die Vernehmlassung ging, noch nicht vorgelegen, begründete das federführende Bundesamt für Energie (BFE). Zumindest hier soll nachgebessert werden: «Wir streben Vorschriften an, die möglichst nahe bei jenen der EU liegen», sagt BFE-Vizedirektor Michael Kaufmann auf Anfrage. Über die endgültige Revision der Energieverordnung will der Bundesrat vor den Sommerferien beschliessen. Dann wird sich zeigen, wie weit die Regierung bereit ist, mit ihren Verbrauchsvorschriften die «beste Praxis» durchzusetzen.
10. Mai 2009 | Hanspeter Guggenbühl