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Die umstrittene Firma muss einer jungen Frau die Anzahlung von 2000 Franken zurückerstatten.
An einer Informations-Veranstaltung der Business Academy unterschrieb eine junge Baslerin einen Vertrag für ein «Weiterbildungspaket» zum Preis von 5970 Franken. 2000 Franken musste sie sofort anzahlen. Diese Weiterbildung hätte zwei Lehrbücher, ein Hörbuch, Seminarunterlagen und sechs Seminare umfasst.
Wegen ernsthafter Zweifel am Produkt überlegte es sich die Stiftin anders, kündigte den Vertrag innerhalb der siebentägigen Rücktrittsfrist und schickte die Unterlagen zurück. Weil ihr die Business Academy die Anzahlung nicht zurückzahlte, klagte sie mit Hilfe einer Anwältin beim Bezirksgericht in Arlesheim BL.
Mit Erfolg: Der Einzelrichter hat am 22. April die Business Academy verpflichtet, die 2000 Franken Anzahlung zurückzuerstatten. Patrick Stach, Anwalt der Business Academy, hat angekündigt, er werde den Entscheid an die höhere Instanz weiterziehen. Die Business Academy gehört zu den schwarzen Schafen, die die Leserinnen und Leser am meisten ärgern (K-Tipp 1/09).
03. Mai 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
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