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Wer Geld erbt, darf die gesamte Summe behalten. Wer arbeitet, muss eine kantonale und schweizerische Einkommenssteuer zahlen. Diese Ungerechtigkeit liesse sich einfach beheben: Müssten die Reichen ihre Erbschaften ab 1 Million Franken versteuern, könnte man auf die direkte Bundessteuer verzichten, wie saldo-Berechnungen (15/08) zeigten.
Die Berner SP-Nationalrätin Ursula Wyss hat dazu eine Initiative eingereicht mit der Forderung, Erbschaften und Schenkungen ab 1 Million zu versteuern. Doch die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat will davon nichts wissen. Sie hat die Initiative abgelehnt mit der Begründung, eine nationale Erbschaftssteuer würde die Kompetenz der Kantone verletzen. Die SP denkt über die Lancierung einer Volksinitiative nach.
28. März 2009
