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Eine saldo-Stichprobe zeigt: Minderjährige können in den grössten OnlineShops einfach DVDs und Computerspiele für Erwachsene bestellen.
Der Amoklauf im deutschen Winnenden führte zu den bekannten Diskussionen: Tragen brutale Computerspiele und Filme eine Mitschuld an Massakern? Sicher ist: In Winnenden wie in Erfurt 2002 vertrieb sich der Täter seine Zeit zuvor mit Killerspielen. Wie Abertausende anderer Jugendlicher, die niemals zu einer Waffe greifen. Unbestritten ist, dass Jugendliche in der Schweiz mühelos an gewaltverherrlichende Spiele und Filme kommen.
saldo untersuchte, ob die grössten Online-Shops beim Einkauf das Alter der Käufer kontrollieren. Das Ergebnis: In 12 von 15 Fällen könnte ein Kind einen Brutalofilm spielend einfach per Rechnung zu sich nach Hause liefern lassen. saldo suchte im Online-Angebot der Läden Gewaltfilme wie das Gangsterdrama «A History of Violence» oder den Monster-Actionfilm «Alone in the Dark». Jugendliche unter 16 Jahren dürfen diese Streifen nicht kaufen. Auch Action-Spiele wie der Dämonenkrieg «Devil May Cry 3» oder der Killerkampf «Grand Theft Auto» haben eine Altersfreigabe ab 16 Jahren.
Sicherheitscheck: Blindes Vertrauen statt Kontrolle
In folgenden Online-Shops fehlte die Altersverifizierung oder erwies sich als ungenügend: Digitec.ch, Cede.ch, Nethour.ch, Soundmedia.ch, Citydisk.ch, Dvdes.ch, Bertelsmann.ch, Robinbook.ch, Softunity.ch, Conrad.ch, 1advd.ch sowie Thalia.ch. Den mit Thalia.ch identischen Bestellvorgang haben ausserdem die Seiten Buch.ch, Bol.ch und Stauffacher.ch. «Neukunden werden von uns immer geprüft», sagt dazu Peter Bühler, Geschäftsleiter von Cede.ch. Doch die Alterskontrolle auf der Website erwies sich im Test als ebenso wirkungslos wie bei den meisten Shops: Die Anbieter vertrauen darauf, dass der Kunde bei der Altersangabe nicht schummelt – was ziemlich weltfremd erscheint.
Zahlung per Kreditkarte als zusätzliche Schranke
Das saldo-Ergebnis erstaunte Nicolas Schibler von Thalia.ch: «Das ist ärgerlich. Solche Games und DVDs haben wir normalerweise nicht im Online-Sortiment. Der Fehler entstand bei unserem Lieferanten.» Weltbild.ch sowie der Orell-Füssli-Online-Shop Books.ch verzichten ebenfalls auf gewalttriefende Produktionen im Verkauf. Drei Shops zeigen, dass eine bessere Kontrolle zwar möglich, aber keineswegs sicher ist. Das Portal World of Games bietet besonders viele Medien ohne Jugendfreigabe an. Doch wer sie bestellen will, muss immerhin eine Pass- oder ID-Nummer eingeben. Die Software erkennt automatisch, ob die Nummer gültig und der Ausweisbesitzer alt genug ist. Wer diese Daten nicht eintippen will, kann stattdessen die Telefonnummer der Eltern angeben.
Auch bei Amazon sind DVDs und Spiele ab 16 Jahren erhältlich. Schweizer können sie nur mit Kreditkarte bezahlen. Und die gibt es erst ab diesem Alter. Wer dafür die Karte der Eltern missbraucht, hat Pech: Die heimliche Bestellung erscheint auf der nächsten Rechnung. Auch bei Ex Libris kommen die jugendlichen Spieler nicht weit. Will man nicht mit Kreditkarte zahlen, ist eine Kopie der Identitätskarte einzuschicken. Solche Schranken sind Ausnahmen: Blerim Matoshi, Marketingleiter bei Robinbook.ch, zeigte sich nach dem saldo-Test am System der ID-Nummernkontrolle interessiert: «Bisher haben wir solche Massnahmen wegen des hohen Buchanteils unseres Sortiments nicht verwendet. Wir überlegen uns, eine Kontrolle bei den betreffenden Titeln einzuführen.»
Vereinbarungen über den Jugendschutz greifen nicht
Viele der untersuchten Shops haben sich in gemeinsamen Vereinbarungen verpflichtet, den Jugendschutz durchzusetzen. In diesem Code of Conduct steht: «Für den Online-Verkauf und den Versandhandel verpflichten sich die Detailhändler, ein geeignetes Altersprüfinstrument einzuführen.» Weiter heisst es: «Kann der Altersnachweis seitens des Kunden nicht erbracht werden, ist der Kauf zu unterlassen.»
Davon ist im Netz wenig zu sehen. «Wir wissen, dass der Code of Conduct im Online-Bereich weiter verbessert werden muss», sagt Peter Züger, Geschäftsführer der Swiss Interactive Entertainment Association SIEA, dem Schweizer Verband der Hersteller von Spielkonsolen und -Software. Die Jugendorganisation Pro Juventute hat eine Petition lanciert. Diese verlangt eine schweizweite Rahmenordnung zum wirksamen Schutz für Jugendliche vor Gewalt in Medien. Dazu gehören Regeln für Altersverifizierungssysteme. Die Petition kann man unter www.projuventute.ch unterschreiben.
28. März 2009 | Marc Mair-Noack, Redaktion saldo
