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Artikel | K-Tipp 06/2009

Testament nur mit «Überschrift» ist ungültig

Unterschrift muss unten sein.

In seinem Testament hatte ein Mann seinen Namen nur am Anfang des handschriftlichen Schreibens erwähnt; eine eigentliche Unterschrift unter der letzten Zeile des Testaments fehlte. Dank diesem Formmangel konnten die übergangenen Erben das Testament für ungültig erklären lassen. Erst eine Unterschrift mache aus einem Entwurf etwas juristisch Wirksames, sagt das Bundesgericht dazu. Das sei auch im angrenzenden Ausland so geregelt.

Bundesgericht, Urteil 5A_371/2008 vom 18. 12. 2008

22. März 2009 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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