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Die Hornbach-Baumärkte verbieten ihren Kunden, Preise zu notieren. Das Ladenpersonal im Hornbach-Baumarkt Littau LU verbot saldo-Leser Thomas L., den Preis eines Gartengrills zu notieren. Ähnlich erging es Franz F. Er schrieb sich die Preise einzelner Bauteile eines Gestells auf, da er wissen wollte, wie viel das Gestell insgesamt kostet. Der Ladendetektiv untersagte dies ebenfalls.
Guido Sutter, Leiter Ressort Recht im Staatssekretariat für Wirtschaft, kann das nicht verstehen. «Die Möglichkeit, Preise zu vergleichen, ist für die Konsumenten eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Auswahl», sagt er. Ein Verbot widerspreche der Preisbekanntgabeverordnung.
Klaus Becker, Geschäftsführer von Hornbach Schweiz, verteidigt das Verhalten seiner Mitarbeiter: «Wir sind auf extremste Weise der Beobachtung durch Konkurrenten ausgesetzt. Deshalb sind unsere Mitarbeiter angewiesen, das Notieren von Preisen zu beobachten.»
14. März 2009 | Andreas Schildknecht, Redaktion K-Tipp/saldo
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