Viele Festnetz-Kunden haben die Swisscom ermächtigt, den Rechnungsbetrag via Lastschriftverfahren von ihrem Konto abzubuchen. Manche von ihnen haben ein Konto bei der Post. Doch wehe, ihr Konto ist nicht genügend gedeckt! Dann verlangt die Post von der Swisscom jeweils 50 Rappen.

Und die Swisscom macht daraus eine «Rücklaufgebühr» von Fr. 15.– und belastet diese dem Kunden. Also das Dreissigfache. Immerhin: «Wir planen, die Rücklaufgebühr aufzuheben», sagt Swisscom-Sprecherin Myriam Ziesack. Von den Firmen, die der K-Tipp angefragt hat, kennt sonst keine eine solche Gebühr.