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Die Referendumsfrist gegen das neue Gesundheitsgesetz des Kantons Zug ist am 6. Januar ungenutzt verstrichen. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Gastrobetriebe von der Lebensmittelkontrolle eine amtliche Qualitätsbescheinigung erhalten, die aufzeigt, wie hygienisch ein Restaurant arbeitet (siehe saldo 13/08). Wirte, die nichts zu verbergen haben, werden das Dokument in ihren Lokalen aufhängen. Grüselwirte hingegen werden ihre schlechte Qualitätsbescheinigung wohl in einer Schublade verschwinden lassen. Voraussichtlich auf Anfang Mai treten das Gesetz und die zugehörige Verordnung in Kraft.
Die Idee ist übrigens nicht so neu, wie aus einem Leserhinweis im «K-Tipp» 2/09 hervorgeht: Schon vor 100 Jahren testete die Sanitätskanzlei des Kantons Zug die Qualität des ausgeschenkten Biers. Die Resultate wurden veröffentlicht. So geht aus dem Amtsblatt vom Mai 1903 hervor, dass das Bahnhofbuffet sowie die Restaurants «Bauernhof» und «Engel» in Risch «reine und richtig konstruierte Pressionen» ausschenkten.
02. Februar 2009
