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Vergleichen und von tieferen Prämien profitieren: Diese Grundregel gilt auch bei der Teil- und der Vollkasko-Deckung der Autoversicherung.
Der Rentner aus Zürich war ziemlich verblüfft, als er im November die Rechnung für seine Autoversicherung erhielt. Nachdem er im Jahr 2008 noch Fr. 314.60 gezahlt hatte, lautete die Rechnung für 2009 neu Fr. 611.50.
Die Allianz hat also die Prämie des Rentners auf einen Schlag praktisch verdoppelt – obwohl er keinen Schaden verursacht hatte, den die Versicherung hätte zahlen müssen.
Rabatt: Agenturen haben viel Spielraum
Des Rätsels Lösung: Der Rentner erhielt 2007 von der Zürcher Generalagentur eine ausserordentliche Tarifermässigung von über 40 Prozent. «Dem Kunden wurde in der Tat ein sehr hoher Rabatt eingeräumt», sagt die Allianz-Direktion dazu. Diesen Rabatt habe man nun «im Rahmen einer turnusmässigen Kontrolle überprüft». Dabei sei klar geworden, dass «die risikogerechte Bedarfsprämie bei weitem nicht erreicht» worden sei.
Unklar bleibt, warum der Rentner diesen aussergewöhnlichen Traum-Rabatt erhielt – aber das Beispiel zeigt: Die Generalagenturen haben teils einen weiten Spielraum, wenn es darum geht, Kundinnen und Kunden von einem Absprung zur Konkurrenz abzuhalten. Klar ist aber auch: Wer sich nicht wehrt, erhält keinen Abschlag.
Das können sich prämienbewusste Autofahrer zunutze machen. Das Vorgehen: Holen Sie Offerten bei anderen Anbietern ein und präsentieren Sie diese Ihrer jetzigen Versicherung. Die Chance ist gross, dass man Ihnen entgegenkommt. Falls nicht, nutzen Sie einfach die nächste Gelegenheit zur Kündigung und damit zum Wechsel der Versicherung.
Dass die Prämienunterschiede gross sind, war schon in der letzten Ausgabe des K-Tipp bei der Autohaftpflicht-Versicherung zu sehen. In dieser Ausgabe geht es um Teil- und Vollkasko – und auch hier sind mit einem Wechsel markante Prämien-Einsparungen möglich, wie die Tabelle auf der folgenden Doppelseite zeigt.
Die Teilkasko-Deckung zahlt im Wesentlichen bei Diebstahl und Elementarschäden. Die Tabelle zeigt aber auch die sogenannte Kollisionskasko-Deckung – im Volksmund Vollkasko genannt. Diese zahlt, wenn man zum Beispiel das Auto aus eigenem Verschulden gegen einen Baum fährt oder eine Wand touchiert. Die Teilkasko-Komponente ist in der Vollkasko-Deckung in der Tabelle jeweils inbegriffen.
Vollkasko meist inklusive Parkschaden
Bei Vollkasko-Prämien ist die Parkschaden-Deckung meist mit dabei (ausser bei den älteren Fahrzeugen). Diese zahlt in der Regel alle Vandalenschäden, also auch das böswillige Zerkratzen des Lacks. Zudem sind Parkschäden am stehenden Auto versichert, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden.
Bedenken Sie jedoch: Wenn Sie selber beim Parkiermanöver beispielsweise eine Mauer streifen, gilt das nicht als Parkschaden. Solche Beulen zahlt zwar die allenfalls vorhandene Vollkasko-Versicherung – allerdings aber meist nach Abzug eines Selbstbehaltes von 1000 Franken.
25. Januar 2009 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
