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Bei einer Scheidung ist die Höhe der Alimente unter anderem davon abhängig, wie lange die Ehepartner verheiratet waren. Unter besonderen Umständen wird dabei auch ein voreheliches Konkubinat berücksichtigt.
Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Fall ein fast 10-jähriges Zusammenleben im Konkubinat nicht berücksichtigt. Die Ehe scheiterte nach knapp vier Jahren.
Das Konkubinat habe das Leben der Partner nicht nachhaltig beeinflusst. Beide Partner seien immer berufstätig gewesen, keiner habe auf die eigene wirtschaftliche Entfaltung verzichtet. Zudem habe sich die Frau weder um gemeinsame noch um voreheliche Kinder kümmern müssen. Weiter spreche dagegen, dass gemäss Rechtsprechung eine kinderlose Ehe von unter fünf Jahren generell nicht lebensprägend ist. Aus diesen Gründen wurde die Alimentenforderung der Frau vom Bundesgericht abgewiesen.
Bundesgericht, Urteil 5A_538/2008 vom 3. November 2008
19. Januar 2009
