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Artikel | K-Geld 06/2008

Grenzsteuersatz: Rechnen und Steuern sparen

Eine Lohnerhöhung ist eine feine Sache. Doch auf den Zusatzverdienst sind je nach Wohnort und Höhe des Einkommens bis zu 40 Prozent Steuern fällig.

Das Schweizer Steuersystem ist gekennzeichnet durch eine hohe Progression bei der Einkommenssteuer – dies sowohl beim Bund als auch in den meisten Kantonen und Gemeinden. Das heisst: Hohe Einkommen werden überproportional belastet.

Diese Mehrbelastung äussert sich im sogenannten Grenzsteuersatz. Er zeigt an, wie hoch die Steuerbelastung auf den letzten 100 Franken ist, die noch hinzuverdient werden. Bei sehr hohen steuerbaren Einkommen – ab 200 000 Franken – kann der Grenzsteuersatz je nach Wohnort mehr als 40 Prozent betragen (siehe Tabelle im pdf-Artikel).

So spart ein Ehepaar mit Wohnsitz in Neuenburg auf ein steuerbares Einkommen von 120 000 Franken 376 Steuerfranken, wenn es ihm nur schon gelingt, sein Einkommen um 1000 Franken zu drücken. Denn in der «Steuerhölle» Neuenburg liegt der Grenzsteuersatz in dieser Einkommensklasse bei 37,6 Prozent.

«In Hochsteuerkantonen und bei hohen Einkommen lohnt es sich besonders, nach Möglichkeiten zu suchen, das steuerbare Einkommen zu reduzieren», sagt Thomas Metzger vom VZ Vermögenszentrum.

Entsprechend weniger stark spielt dieser Effekt bei tieferen Einkommen und in vergleichsweise steuergünstigen Gemeinden. Verringert beispielsweise ein Ehepaar in Aarau sein steuerbares Einkommen von 70 000 auf 69 000 Franken, spart es «bloss» 192 Franken Steuern. Dies weil in Aarau der Grenzsteuersatz bei 70 000 Franken Einkommen 19,2 Prozent beträgt. Im Steuerparadies Zug würde die Einsparung gar auf 139 Franken schrumpfen.

Umgekehrt läuft es genau gleich: Hat zum Beispiel ein Ehepaar im Kanton Aargau 121 000 statt 120 000 Franken Einkommen, zahlt es 283 Franken mehr.

Unter www.kgeld.ch > Service > Steuerrechner erfahren Sie Ihren individuellen Grenzsteuersatz – und damit auch die effektive Steuerersparnis, wenn Sie zum Beispiel in die 3. Säule einzahlen.


Grenzsteuersatz reduzieren: Die besten Tipps

Wer Steuern sparen will, muss also alles daransetzen, seine Grenzsteuerbelastung zu senken. Basis dazu sind die vielen kleineren und grösseren Abzüge, die die  Steuergesetze zulassen und nur allzu oft vergessen gehen, wie Steuerberater immer wieder feststellen.

Ins Gewicht fallen vor allem die Sozialabzüge für Verheiratete, Kinder, unterstützte Mitmenschen, Alleinerziehende usw. Aber auch auf Spenden, Versicherungsprämien und Sparzinsen, externe Kinderbetreuung und vieles mehr sind Steuerabzüge zulässig.

Wer diese Möglichkeiten ausgeschöpft hat, kann seinen Grenzsteuersatz durch gezielte Massnahmen weiter nach unten drücken:

  • Einzahlungen in die Säule 3a darf man voll vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Maximalbetrag liegt für AHV-Pflichtige mit Pensionskasse noch bei 6365 Franken (2009: 6566 Franken). Steuerpflichtige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Netto-Einkommens, maximal aber 31 824 Franken (2009: 32 832 Franken) in die Säule 3a einzahlen.
  • Häufig ist ein Einkauf in die Pensionskasse möglich, den man ebenfalls in voller Höhe vom steuerbaren Einkommen abziehen darf. Voraussetzung ist, dass eine Beitragslücke besteht und das Pensionskassenreglement Nachzahlungen zulässt.
  • Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich zudem, werterhaltende Unterhalts- und Renovationsarbeiten zu tätigen. Auch sie dürfen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Chef: Vielleicht bringen Ihnen steuerfreie Gehalts-Nebenleistungen mehr als eine Lohnerhöhung.
  • Die Steuerbehörden sind zwar einiges ungnädiger als früher, aber es gibt noch immer sogenannte «Fringe Benefits», die steuergünstig oder gar steuerfrei sind. Steuerfrei sind etwa höhere Arbeitgeber-Einlagen in die Pensionskasse, Reka-Checks und Einkaufsgutscheine bis zu einem gewissen Betrag und Weiterbildungsbeiträge. Steuergünstig ist das Geschäftsauto, das auch privat genutzt werden darf.

 

08. Dezember 2008 | cl/fh


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