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Ein Treuhänder baute mit dem Generalunternehmer Mobag zwei Mehrfamilienhäuser. Nach der Pleite der Baufirma blieb ein Betrag in Millionenhöhe verschwunden.
Der Zürcher Treuhänder R. W. realisierte im Auftrag seiner Mutter in Wallisellen ZH ein grösseres Projekt: zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt elf Wohnungen, Gesamtkosten rund 4 Millionen Franken. Er beauftragte die Baufirma Mobag als Generalunternehmerin (GU).
Der Treuhänder hat viel getan, um die finanziellen Risiken auszuschalten: Er hat über die Mobag Referenzen eingeholt, sie sorgfältig überprüft und auch einen Augenschein bei anderen Bauprojekten der Firma genommen.
Zudem hat er sich vertraglich abgesichert: «Im Vertrag mit der Mobag ist ausdrücklich vereinbart, dass sämtliche Zahlungen ausschliesslich zweckgebunden für unser Projekt verwendet werden», so der Treuhänder. Damit wollte er verhindern, dass die Anzahlungen bei anderen Bauvorhaben verschwinden – falls die Mobag aus irgendeinem Grund finanzielle Schwierigkeiten haben sollte (siehe unten).
Rechnungen für über 1,6 Mio. zweimal bezahlt
Der Credit Suisse – sie finanzierte das Projekt – war auch das noch nicht genug. Sie verlangte zusätzlich die Bürgschaft einer anderen Bank. Diese Rolle übernahm die Zürcher Kantonalbank (ZKB). R. W. schloss mit dieser Bank einen Bürgschaftsvertrag ab. Darin versprach die ZKB, als Solidarbürgin für die Verpflichtungen der Mobag einzustehen – allerdings nur bis zu einer Summe von 250 000 Franken.
Doch im Juni 2007 trat der schlimmstmögliche Fall ein: Über die Mobag wurde der Konkurs eröffnet, auf der Baustelle in Wallisellen ruhten die Arbeiten.
R. W. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 2,7 Millionen Franken überwiesen. Jetzt zeigte sich, dass noch über 1,6 Millionen Franken Handwerkerrechnungen offen waren. R. W. musste die Rechnungen noch einmal zahlen – obwohl er dieses Geld zuvor schon der Mobag überwiesen hatte.
Dazu kam der Ärger mit der ZKB: Ganze 16 Monate musste sich R.W. gedulden, bis die ZKB die 250 000 Franken Bürgschaft endlich überwies. Die ZKB begründet die Verzögerung mit der Komplexität des Falls.
R. W. nervt das sehr, denn die ZKB war auch die Geschäftsbank der Mobag. Und sie wusste, dass der Bauherr mit dem GU eine klare Zweckbindung seiner Zahlungen vereinbart hatte. Jede Überweisung an die ZKB war zudem mit dem Vermerk versehen, dass das Geld einzig für R. W.s Projekt verwendet werden darf. Trotzdem hat die Mobag über das entsprechende Kon- to bei der ZKB auch andere Zahlungen abgewickelt.
R. W. wirft der ZKB vor, sie habe an der zweckwidrigen Verwendung seiner Gelder mitgewirkt. Und das verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die ZKB schreibt dazu, sie sei gegenüber keiner der beteiligten Parteien verpflichtet gewesen, die Verwendung der Gelder zu überprüfen.
R. W. fragt sich auch, warum ihn die ZKB als Geschäftsbank der Mobag nicht über die Schieflage der Baufirma informierte.
Vorwürfe an die Hausbank der Mobag
«Noch einen Monat vor dem Konkurs haben wir 600 000 Franken auf das Konto bei der ZKB überwiesen», sagt R. W. Falls die ZKB um die Probleme gewusst hat, was er vermutet, wäre dies nach seiner Auffassung ein «Fall von Grobfahrlässigkeit». Auf diesen Vorwurf antwortet die ZKB, aufgrund des Bankkundengeheimnisses dürfe sie keine solchen Infos nach aussen geben. Und R. W.? 1,35 Millionen von den zweimal bezahlten Rechnungen sind verschwunden.
Tipp: Bautreuhänder einsetzen
Wenn Bauherrren ein Generalunternehmen (GU) beauftragen, besteht die Gefahr, dass es das vorausbezahlte Geld für andere Aufträge verwendet. Eine Klausel im Vertrag reicht nicht aus, um das zu verhindern.
Hausbauer können jedoch einen Bautreuhänder einsetzen. Er kontrolliert die Abrechnungen des GU und genehmigt die Rechnungen. Einen Bautreuhänder finden Sie z. B. bei der «Kammer unabhängiger Bauherrenberater», Tel. 044 434 78 82, www.kub.ch. Der Stundenansatz: 160 bis 250 Franken.
08. Dezember 2008 | Jürg Zulliger
