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Leibrenten gibt es in zwei Varianten. Beim Typ «mit Rückgewähr» können die Erben noch auf etwas Geld hoffen, bei der Variante «ohne Rückgewähr» gehen sie hingegen leer aus.
Der Mann, der sich bei der Allianz-Versicherung meldete, wollte eine Leibrente ohne Rückgewähr. Denn seine Frau ist wohlhabend, und seine Kinder aus erster Ehe haben ein gutes Einkommen. Auf seine Erben muss er also keine Rücksicht nehmen.
Leibrente bedeutet: Der Kunde zahlt eine bestimmte Geldsumme der Versicherung, und diese garantiert ihm im Gegenzug die lebenslange Auszahlung einer fixen Mindestrente.
Und Rückgewähr bedeutet: Stirbt die versicherte Person früh nach dem Abschluss, erhalten die Erben den noch nicht ausbezahlten Teil der Einlagesumme (abzüglich Kosten) zurück.
Bei der Rente ohne Rückgewähr hingegen findet keine Rückzahlung statt. Die Erben erhalten nichts, es profitiert einzig die Versicherung. Dafür ist die Leibrenten-Zahlung an die versicherte Person in diesem Fall höher. Doch der Mann blitzte mit seinem Wunsch ab. Leibrenten ohne Rückgewähr abzuschliessen sei verboten, beschied man ihm auf der Allianz-Filiale.
Die Auskunft war falsch, eine derartige Bestimmung gibt es nicht. Tatsache aber ist, dass die Allianz seit 2006 als einzige Gesellschaft nicht mehr ohne Rückgewähr abschliesst, sondern eine Mindest-Rückgewährsdauer von fünf Jahren verlangt. Das heisst: Stirbt die Person innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss, geht ein Grossteil des einbezahlten Geldes an die Erben zurück.
Die grosse Tabelle zeigt, dass die Variante «ohne Rückgewähr» zwar mehr einbringt als jene «mit Rückgewähr», doch der Unterschied ist gering. Bei der erstplatzierten Swiss Life macht der Unterschied bei der garantierten Rente nur gerade 207 Franken bzw. 1,2 Prozent pro Jahr aus.
Grund: Es handelt sich um eine Leibrente auf zwei Leben. Das heisst: Stirbt ein Ehepartner, erhält der an-dere Ehepartner die gleiche Summe weiterhin ausbezahlt, bis er ebenfalls stirbt. Fachleute nennen das «100-prozentiger Übergang der Rente».
Bei einer Leibrente für eine Einzelperson hingegen (also auf ein Leben) ist der Unterschied zwischen mit und ohne Rückgewähr markant grösser und liegt zwischen rund 8 und 15 Prozent (siehe kleine Tabelle unten rechts). Da lohnt es sich sehr für Einzelpersonen, die Variante mit der höheren Rente vorzuziehen.
Aus der grossen Tabelle ist noch Folgendes ersichtlich: Offerten für Leibrenten enthalten eine garantierte Auszahlung sowie eine Variante «inklusive nicht garantierter Überschüsse».
Rechnen Sie nur mit dem garantierten Teil – die Überschüsse werden nach Belieben zusammengestrichen. Lassen Sie sich nicht von Lockvögeln mit hohen Überschüssen blenden – wie etwa von Helvetia, Nationale und Zürich Leben: Hier liegt die Variante mit Überschüssen jeweils rund 26 Prozent über dem garantierten Teil, während die Mobiliar nur 10 Prozent draufpackt.
Die Tabelle im pdf-Artikel zeigt auch, wie gross das Rückgewährskapital für die Erben jeweils ist, wenn beide versicherten Personen nach zehn Jahren sterben.
Zu sehen ist zudem das Rückgewährskapital nach 20 Jahren. Bei einigen Gesellschaften erfolgt nach dieser Dauer keine Rückzahlung mehr, das legt jede Gesellschaft selber fest.
Das Wichtigste bei einer Leibrente ist aber: Überlegen Sie, ob Sie das wirklich wollen. Der Vorteil ist klar: Sie haben damit eine gesicherte lebenslange Zahlung, und Sie müssen sich nach dem Abschluss nie mehr um etwas kümmern.
Laufende Rente: 40 Prozent muss man versteuern
Die Renditen der Leibrenten sind aber bescheiden – auch im Vergleich zur Rente der Pensionskasse. Kommt dazu, dass laufende Renten zu 40 Prozent als Einkommen zu versteuern sind.
K-Geld hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich finanziell auszahlt, das Vermögen selber zu verwalten und zu verbrauchen. Eine Variante für einen solchen sogenannten Entnahmeplan ist auf Seite 8 beschrieben. K-Geld wird in der nächsten Ausgabe auf dieses Thema zurückkommen – mit einem Entnahmeplan, der auf einem Obligationen-Portfolio beruht.
08. Dezember 2008 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
