SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 20/2008

«Was die Kasse nicht wissen muss, darf sie nicht wissen»

Die Krankenkasse KPT will die Gesundheitsdaten der Mitglieder in einer Datenbank sammeln. Ärzte und Patientenschützer kritisieren das Projekt.

Ihre Gesundheit online auf einen Blick. Für Sie selbst, Ihre Ärzte – und den Notfall.» Mit diesen Worten hat die Krankenkasse KPT in den letzten Wochen in Inseraten für ihre Internet-Gesundheitsakte Vitaclic geworben. Ab Anfang 2009 will die KPT ihren rund 338 000 Versicherten Vitaclic gratis zur Verfügung stellen.

In einer ersten Phase können die Versicherten in der Datenbank ihre Notfall- und Impfdaten ablegen. Die Kasse ergänzt den Account mit den Daten der bisher bezogenen Leistungen.

Nach den Vorstellungen der KPT sollen später die Krankengeschichten der Ärzte und Röntgenbilder der Patienten dazukommen. Entwickler und Betreiber von Vitaclic ist die Online Easy AG, eine Tochterfirma der KPT.


Risiko: Anderweitige Verwendung der Daten

Die KPT führt ihr Internet-Patientendossier ein, bevor der Bund genaue Richtlinien erlassen hat. Gemäss der «Strategie eHealth Schweiz» des Bundesrates sollen Krankengeschichten erst ab 2015 aufs Netz kommen.

Aus Sicht des Ärzteverbandes FMH zielt Vitaclic in die falsche Richtung. Daten der Versicherung und schützenswerte Gesundheitsdaten der Patienten sollten strikte getrennt werden, fordert die FMH. Die KPT erfülle diese Voraussetzung aber nicht. Ausserdem sei die Frage der Datensicherheit nicht befriedigend geklärt. «Mit Vitaclic ist das Risiko viel zu gross, dass Gesundheitsdaten zweckentfremdet werden. Was die Kasse nicht wissen muss, darf sie nicht wissen.»

Auch Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation SPO, steht Vitaclic sehr skeptisch gegenüber. Krankenkassen seien nicht der richtige Anbieter für Internet-Gesundheitsakten. Das gehöre in den Kompetenzbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Und Bernhard Wegmüller, Direktor des Spitalverbandes H+, befürchtet, dass das Vorpreschen der KPT einen einheitlichen und sicheren Standard bei elektronischen Patientendossiers gefährde.


Gesundheitsdossier: Im Notfall ohne Nutzen

Die KPT möchte aber nicht zuwarten, bis das BAG 2015 den Startschuss für Online-Krankenakten gibt. Die KPT liefere zwar Daten, habe aber nie Einblick in das Gesundheitsdossier. Der Versicherte allein erhalte volle Einsicht in seine Akte und bestimme, was andere sehen dürfen. Der Zugang zum eigenen Dossier soll gleich abgesichert sein wie Internet-Bankgeschäfte.

Die SPO rät den Versicherten, sich vorläufig nicht bei Vitaclic anzumelden und auf die BAG-Lösung zu warten. Kessler bezweifelt ohnehin den Sinn von gespeicherten Notfalldaten. Denn: Was nützt eine Internet-Gesundheitsakte, wenn nur der Notfallpatient die Zugangscodes kennt, er aber nicht mehr ansprechbar ist? In einem solchen Fall ist der Notfallausweis im Portemonnaie nützlicher.

01. Dezember 2008 | Thomas Lattmann


Beitrag als PDF
«Was die Kasse nicht wissen muss, darf sie nicht wissen»
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Die Rechte der Patienten
Die Rechte der Patienten
Tipps für den Umgang mit Ärzten und Spitälern

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Lockvogel-Inserate: Legal, illegal, dental Ärztliche Expertisen: Oft reine Gefälligkeitsgutachten Das Geschäft mit der Scheibe im Rücken
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten