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Artikel | K-Tipp 19/2008

Kaltschnäuzige Hotlines

135 Franken teure Abos statt ein paar Rappen: Manche teure Sex-Hotline mit gewöhnlicher Rufnummer verstösst gegen das Gesetz.


Das hört, wer Hotlines der Mobile Entertainment Network GmbH (Men) wählt: «Hey, hallo, wenn Du keine 18 Jahre alt bist, leg bitte auf. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen kannst Du mit der Taste 1 abhören, mit der 9 kommst Du zurück. Bist Du mit dem Inserat einverstanden? Dann bleib dran, und wir verbinden Dich live.»

Und das hört, wer Hotlines der Telebilling AG wählt: «Dieses heisse Livegespräch kostet 7,5 Rappen pro Minute und wird gemäss allgemeinen Geschäftsbedingungen auf www.telebilling.ch nach Tarifcode 50 verrechnet. Wenn Du jetzt diesen einmaligen Dienst nutzen möchtest und mit den Gebühren einverstanden bist, dann drücke irgendeine Taste an Deinem Telefon, und der Spass kann beginnen.»

Die Ansagen haben eines gemeinsam: Sie verschweigen den Preis von 135 Franken, der für die Sex-Gespräche verrechnet wird. Anrufer lösen nämlich ein 30-Tage-Abo, mit dem sie jeden Tag 60 Minuten lang für 7,5 Rappen pro Minute telefonieren dürfen.

Viele Anrufer gehen in die Abo-Falle, wie Meldungen an den K-Tipp zeigen. In der Zeitungswerbung für die Hotlines, die als normale Telefonnummern mit Vorwahl 031, 044, 055 etc. daherkommen, sind neben dem Minutentarif von 7,5 Rappen zwar auch die 135 Franken erwähnt. Doch bleibt unklar, dass das 30-Tage-Abo ein Muss und nicht bloss eine Möglichkeit ist.


Rechnung auf keinen Fall zahlen

Klar ist der Fall bei den Ansagen: Sie verstossen eindeutig gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV). Telebilling und Men bestreiten das zwar. Aber Guido Sutter, Leiter Ressort Recht im Staatssekretariat für Wirtschaft, hält fest: «Auf den Preis von 135 Franken ist in der Ansage unmissverständlich hinzuweisen. Ein Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht.»

Der K-Tipp rät Betroffenen deshalb: Rechnung nicht zahlen, dies gegenüber der Absenderfirma mit dem PBV-Verstoss begründen (am besten eingeschrieben), gegen eine allfällige Betreibung Rechtsvorschlag erheben.

11. November 2008 | Gery Schwager


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Kaltschnäuzige Hotlines
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