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Artikel | Gesundheits-Tipp 11/2008

Nacht für Nacht schuften – bis zum Umfallen

Das Handy lag stets eingeschaltet neben dem Bett: Der Bäcker Roland Hagmann musste ständig erreichbar sein. Das verlangte sein Chef. Immer wieder musste Hagmann in seinen freien Nächten einspringen. Dann brach er zusammen – Burnout.


Ein Juli-Abend in Chur, es ist 20 Uhr. Roland Hagmann schläft tief, denn um Mitternacht beginnt seine Schicht in der Grossbäckerei Merz. Hagmann ist leitender Bäcker. Plötzlich schrillt das Handy. Hagmann, noch schlaftrunken, nimmt ab. Am Telefon ist der Vorgesetzte: «Wo sind die Brötli fürs Bankett?», schnauzt er Hagmann an. Es stellt sich heraus: Ein Angestellter hat den Auftrag offenbar vergessen. Doch für Roland Hagmann ist es vorbei mit Schlafen. Er muss den Mitarbeiter anrufen.

Nach dem Telefongespräch kommt der Zusammenbruch. Hagmann rastet aus, er hämmert mit den Fäusten auf den Schrank im Schlafzimmer ein. Dann wirft er sich aufs Bett und heult. Seine Frau und seine zwei Töchter können ihn nicht beruhigen.

Heute weiss Hagmann: Der Zusammenbruch hat sich angebahnt. Seit sechs Jahren schuftete er Nacht für Nacht. Oft zehn, zwölf Stunden lang. Hagmann leitete die Backstube des Churer Bäckerei- und Gastro-Betriebs Merz. Er war verantwortlich für zwanzig Mitarbeiter.

Doch auch zu Hause ging es weiter. Hagmann: «Mein Chef verlangte von mir, dass ich 24 Stunden am Tag erreichbar bin.» Der 39-jährige fand kaum mehr Schlaf. «Ich hatte Angst, meinen Job zu verlieren. Deswegen liess ich das Natel stets eingeschaltet, auch wenn ich tagsüber schlafen musste.» Es klingelte immer öfter: Bei der Tagesproduktion war etwas schiefgelaufen oder ein Mitarbeiter war krank – immer sollte Hagmann einspringen, auch wenn der Schicht-Arbeiter gerade seinen Schlaf nachholte. «Ich liebe meinen Job», sagt Roland Hagmann. «Doch ich war mit den Nerven völlig am Ende.»


Gefangen in einer Spirale aus Stress und Schlaflosigkeit

Der Chef schikanierte ihn weiter.  Hagmann berichtet: «Im Winter unternahm die Firma einen Betriebsausflug – schlitteln, an einem Samstag. Weil ich in der darauffolgenden Nacht arbeiten musste, nahm ich nicht am Ausflug teil. Ich bekam deswegen einen Riesenärger mit meinem Chef.»

Hagmann fühlte sich immer schlechter. Auch sein Körper rebellierte. Er nahm stark zu, bekam Diabetes. Nachts hatte er Atemaussetzer. Zwei Jahre lang drehte sich Roland Hagmann in der Spirale aus Schlaflosigkeit und Stress – bis zum Zusammenbruch. «Ich wollte nur noch einschlafen und nie wieder aufwachen», sagt Hagmann. Er war ausgebrannt, körperlich und psychisch am Ende. Der Psychiater stellte fest: Hagmann hatte eine Erschöpfungsdepression. Auf den Rat des Arztes hin kündigte Hagmann seine Stelle.

Roni Merz leitet den Churer Bäckerei-Gastronomie-Betrieb. Er räumt zwar ein: «Ich habe zu spät erkannt, dass Roland Hagmann seine Aufgaben nicht mehr ausführen konnte.» Die ständigen Handy-Anrufe jedoch hält er für gerechtfertigt: «Es war Aufgabe von Roland Hagmann, über Stellvertretungen zu entscheiden.» Zudem sei es für die Kadermitarbeiter «Pflicht» gewesen, an den Ausflügen teilzunehmen.

Der Gesundheitstipp-Jurist Andreas Inwyler widerspricht: «Zwar kann die Teilnahme an Ausflügen zum Aufgabenbereich eines Kaders gehören. Aber man kann von einem Angestellten grundsätzlich nicht verlangen, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Denn auch er muss sich erholen können.»


Arbeitspensum pro Woche:«Mindestens 50 Stunden»

Nach dem Zusammenbruch und seiner Kündigung war Bäcker Roland Hagmann ein halbes Jahr lang krank. Dann fand er eine neue Stelle als Produktionsleiter beim «Sonnebeck» in Frauenfeld TG. Die Familie zog mit ihm von Chur in den Thurgau.

Doch Roland Hagmann kam vom Regen in die Traufe. Heute weiss er, dass er noch nicht fit genug war für die Stelle. Zudem hatte ihm der Chef versprochen, dass Hagmann nur tagsüber arbeiten müsse. Doch dann wurde er doch wieder in der Nacht eingesetzt. Im Arbeitsvertrag stand zudem, dass er «mindestens 50 Stunden» arbeiten müsse. Der Chef Markus Wirth sprach nicht mit ihm, sondern schickte ihm Anweisungen per SMS – manchmal aus dem Nebenraum. Nach neun Monaten brach Hagmann im Januar dieses Jahres erneut zusammen.

Markus Wirth, Geschäftsführer der Bäckerei «Sonnebeck», wollte dazu keine Stellung nehmen. Inzwischen hat sich Hagmann in einer psychiatrischen Tagesklinik erholt. Doch diesmal gibt es kein Zurück in den Bäcker-Beruf: Der Arzt hat ihm verboten, nachts zu arbeiten. Darum hat Hagmann eine Umschulung bei der IV beantragt. Lebensmittelkontrolleur möchte er werden – oder mit Behinderten zusammenarbeiten. Hagmann: «Durch die Ereignisse bin ich feinfühliger geworden. Ich kann mich heute viel besser in andere Menschen hineinversetzen.»    


So können sich Angestellte wehren

  • Die wöchentliche Arbeitszeit sowie allfällige Schichtarbeit sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Änderungen sind im gegenseitigen Einverständnis jederzeit möglich, sonst nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.
  • Falls Sie Überstunden leisten müssen: Notieren Sie täglich Ihre geleistete Arbeitszeit. Lassen Sie diese Ende Monat von Ihrem Vorgesetzten visieren.
  • Auch Überstunden sind begrenzt: Je nach Branche beträgt die maximale Arbeitszeit 45 oder 50 Stunden pro Woche. In Ausnahmefällen ist für kurze Zeit eine noch höhere Arbeitszeit zulässig.
  • In der Freizeit und in den Ferien müssen Sie keine Anrufe oder E-Mails des Betriebs beantworten.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Chef, wenn Sie sich schlecht behandelt fühlen.
  • Falls der Chef die Arbeitsbedingungen nicht ändert: Suchen Sie eine andere Arbeitsstelle und kündigen Sie, bevor Ihre Gesundheit darunter leidet.
  • Die IV muss eine Umschulung bezahlen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.


Adressen:

  • Der Schweizer Invaliden-Verband Procap bietet Mitgliedern Rechtshilfe für den Antrag bei der IV auf eine berufliche Umschulung, Tel. 062 206 88 88, Infos unter www.procap.ch, E-Mail: zentralsekretariat@procap.ch.
  • Beratungstelefon der Stiftung Pro Mente Sana: 0848 800 858 (Mo, Di, Do 9–12 und Do 14–17 Uhr), www.promentesana.ch.


Informationen und Tipps für Betroffene

  • Saldo-Ratgeber: Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen. Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis. 190 Seiten. Zu bestellen unter www.saldo.ch/shop.
  • Gesundheitstipp-Merkblätter «Burnout» sowie «Depression und Stimmungstief», oder gratis zu bestellen gegen ein frankiertes C5-Antwortcouvert bei: Redaktion Gesundheitstipp, Burnout/Depression, Postfach 277, 8024 Zürich.

 

02. November 2008 | Ines Vogel


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