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Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat die Beschwerde gegen den Betreiber eines Internet-Branchenregisters gutgeheissen und ihn aufgefordert, künftig auf die Verwendung des Formulars zu verzichten. Bei der Lauterkeitskommission handelt es sich um ein Selbstkontrollorgan der Schweizer Werbebranche.
Mit dem beanstandeten Formular wurden die Empfänger aufgefordert, ihre Daten zu überprüfen und sie wenn nötig zu ändern. Im Titel hiess es «Korrekturabzug». Erst im Kleingedruckten waren die happigen Kosten von jährlich 1899 Franken erwähnt. Die Aufmachung des Formulars ziele darauf ab, den Adressaten irrezuführen, so das Verdikt der Lauterkeitskommission.
Schweizerische Lauterkeitskommission, Nr. 198/08 vom 11. Juni 2008
02. November 2008
