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Artikel | K-Tipp 18/2008

Kann ich bei der Cablecom fristlos kündigen?

Viele Leserinnen und Leser sind über die teils miserablen Dienstleistungen der Cablecom empört. Wie aber können sie sich wehren? Der K-Tipp beantwortet die brennendsten Fragen.

Set-Top-Box

Da meine Set-Top-Box für digitales TV defekt ist, meldete ich mich bei der Cablecom. Es hiess, mir werde innert zwei Tagen geholfen. Doch auch nach weiteren Anfragen passierte nichts. Kann ich fristlos kündigen?
Nein. Setzen Sie der Cablecom zuerst in einem eingeschriebenen Brief eine Frist von zehn Tagen, innert der die Box ersetzt oder repariert werden soll. Reagiert weiterhin niemand, können Sie fristlos kündigen.


Leitungsunterbruch

Während drei Wochen waren Telefon- und Internetleitung unterbrochen. Können wir bei den Abo-Gebühren einen Abzug machen?
Ja, sofern nicht Sie für den Ausfall verantwortlich waren. Solange die Leitung nicht funktionierte, müssen Sie keine Abo-Gebühren zahlen.


Unsere Leitung funktionierte nicht. Können wir für unsere Umtriebe wie Handykosten Schadenersatz verlangen?

Ja, als Schaden gilt der zusätzliche finanzielle Aufwand, den Sie aufgrund des Ausfalls hatten. Für den Ärger haben Sie leider nichts zugut.


Wir haben mindestens einmal pro Woche einen Unterbruch beim Internet. Die Cablecom hält den Vertrag nicht ein,weil sie die vereinbarte Leistung nicht erbringt. Macht sie sich strafbar?
Nein. Wer einen Vertrag schlecht erfüllt, macht sich nicht strafbar.


Seit über sechs Monaten funktioniert mein Telefon nicht mehr. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Ein Zivilverfahren ist ja wohl zu aufwendig und zu riskant.
Für Konsumentenstreitigkeiten unter 20 000 Franken müssen die Gerichte theoretisch ein «einfaches und rasches» Verfahren vorsehen. Aber ein solches Verfahren kann Monate dauern und mit Prozesskosten verbunden sein. Deshalb ist es sinnvoller, den Anbieter zu wechseln. Setzen Sie der Cablecom in einem eingeschriebenen Brief eine Frist von zwei bis drei Wochen. Funktioniert das Telefon danach immer noch nicht, können Sie fristlos kündigen.


Rechnungen

Ich erledige meine regelmässigen Zahlungen per Lastschriftverfahren (LSV). Bei der Cablecom funktioniert das nicht. Ich habe nicht im Sinn, mit normalen Einzahlungsscheinen zu zahlen. Kann ich Probleme bekommen?
Ja. Funktioniert das Bezahlen via LSV nicht und schickt Ihnen die Cablecom Einzahlungsscheine, können Sie mit diesen zahlen.


Von der Cablecom erhalte ich eine elektronische Rechnung. Obwohl ich stets pünktlich zahle, steht ein angeblich offener Rechnungsbetrag des Vormonats auf der Rechnung. Ich kann den Betrag nicht verändern. Wenn ich alles bezahle, gebe ich aber der Cablecom Kredit. Kann  ich alle zwei Monate zahlen?
Nein, aber Sie können eine korrigierte Rechnung verlangen.


Neukunden geworben

Cablecom versprach Kunden, die sie weiterempfehlen, zwei Monate lang gratis Internet. Ich habe Kollegen geworben, das Abo aber immer voll gezahlt. Kann ich den Betrag von der Rechnung abziehen?
Ja. Teilen Sie der Cablecom in einem eingeschriebem Brief mit, mit welcher Rechnung Sie Ihre Forderung verrechnen.

27. Oktober 2008 | Beatrice Walder


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Kann ich bei der Cablecom fristlos kündigen?
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Kommentare (2)

 
  • ernestol | 15.03.2009, 20:27

    Schlechte Internet Verbindung

    Guten Tag, ich ab eine Schlechte Interntverbindung. Ich habe das Abo
    25MBit aber in wirklich habe ich so grad 15Mbit. Ich hab schon paar
    mal im Technischen Dienst gemeldet und der Techniker war zwei mal
    schon bei mir. Und immer noch hab ich schlechte Verbindung. Ich hab
    ein Eingeschriebenen Brief geschrieben, mit der Bitte dass man dies
    innert 2 Wochen i.o. bringt sowohl auch eine Reduktion für diese
    Zeit wo ich nicht die Volle geschwindigkeit ausnützen kann. kann
    ich mein Abo kündigen sowohl Geld zurück Vordern?
  • aldinho | 04.11.2008, 16:32

    cablecom

    verkauft sehr gerne zusatzgeraete, nur wer mir hilft, die zu
    installieren? wohl kaum die "geniale" cablecom im tessin
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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