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Artikel | K-Tipp 17/2008

Nötigung als Inkasso-Methode

Geldeintreiber schüchtern Schuldner mit einer Strafanzeige ein – und gehen dabei schnell zu weit.


Die Inkassofirma ScoreControl AG in Pfäffikon ZH drohte einer K-Tipp-Leserin mit einer Anzeige bei der Polizei, sollte sie eine Rechnung nicht begleichen. Das Androhen einer Strafanzeige ist jedoch Nötigung, wenn keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen. Das bestätigt Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger von der Universität Zürich.

ScoreControl rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass zuvor vier Mahnungen erfolglos gewesen seien.

Tipp für solche Fälle: Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Immerhin: Nach Intervention des K-Tipp hat die Firma versprochen, ihren Standardbrief zu ändern.

13. Oktober 2008 | bw


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Nötigung als Inkasso-Methode
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Kommentare (1)

 
  • Ferreus | 06.02.2012, 23:01

    Es hat sich nichts geändert...

    Heute am 6.2.2012 Hab ich einen Brief der Scorecontrol erhalten.
    "Ihr Vorgehen dürfte diejehnigen Voraussetzungen erfüllen,
    welche im Schweizerischen StGB den Betrug umschreiben. Wir behalten
    uns daher vor, ohne weitere Ankündigung eine Strafanzeige (und
    sofern nötig Strafantrag) bei der zuständigen Stelle zu
    erstatten." Scorecontrol spielt weiterhin ein fises Spielchen mit
    säumigen Schuldnern.

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