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Artikel | Gesundheits-Tipp 10/2008

Fragen zu Gentests: Versicherer verhalten sich nicht korrekt

Wer eine Lebensversicherung abschliessen will, muss der Versicherung in den meisten Fällen keine Auskunft geben, ob er einen Gentest gemacht hat. Eine Stichprobe des Gesundheitstipp zeigt aber: Generali, Groupe Mutuel und Pax verschweigen das den Antragstellern.

Für viele Erbkrankheiten, etwa Eierstockkrebs oder Chorea Huntington, gibt es heute Gentests. Wenn diese Krankheiten in einer Familie auftreten, können die Verwandten damit herausfinden, ob auch sie Träger des Krankheitsgens sind (siehe Gesundheitstipp 6/2008).

Doch ein unvorteilhaftes Resultat bei einem Gentest kann weitreichende Folgen haben. Experten warnen zum Beispiel, dass sich ein Lebensversicherer weigern könnte, eine Person mit einem Krankheitsgen aufzunehmen – obwohl sie kerngesund ist.

Seit letztem Jahr schützt ein neues Gesetz die Versicherten. Es sagt klar: Wer eine Lebensversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 400 000 Franken abschliessen will, muss der Versicherung nicht sagen, ob er einen Gentest gemacht hat.

Trotzdem verschweigen dies drei Versicherungen den Antragstellern, wie eine Stichprobe des Gesundheitstipp ergibt. Er verlangte von 15 Firmen eine Offerte für eine Lebensversicherung über 300 000 Franken. Laut Gesetz dürfen die Versicherungen bei dieser Summe nicht nach Gentests fragen.


Datenschützer Hanspeter Thür kritisiert Formulierungen

Resultat: Zwar fragte keine Versicherung ausdrücklich nach Gentests. Groupe Mutuel, Generali und Pax stellten aber missverständliche Fragen:

  • Die Groupe Mutuel Vie will wissen, ob der Antragsteller in den letzten fünf Jahren «in einem Spital untersucht» wurde. Oft findet ein Gentest und die dazugehörige Beratung in einem Spital statt.
  • Die Generali fragt: «Haben Sie sich während der letzten fünf Jahre besonderen ärztlichen Untersuchungen unterzogen?» Auch hier: Ein Gentest ist eine besondere ärztliche Untersuchung.
  • Ähnlich lautet die Frage bei der Pax: «Wurden bei Ihnen in den letzten fünf Jahren Untersuchungen durchgeführt, die zu keinem normalen Ergebnis geführt haben?»

Für den Fall, dass die Frage mit Ja beantwortet wird, verlangen alle drei Versicherer nähere Angaben.

Der Gesundheitstipp legte die Fragebögen dem Eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür vor. Er kritisiert die «sehr schwammigen und unklaren» Formulierungen, die sich in einem «Graubereich» bewegten: «Wer einen Gentest gemacht hat, könnte sich verpflichtet sehen, dies anzugeben – obwohl er dies gar nicht muss», hält Thür fest.

Der Versicherungsverband rät seinen Mitgliedern, auf den Gesundheitsfragebögen darauf hinzuweisen, dass Gentests «zur Feststellung einer Krankheitsveranlagung» nicht anzugeben sind. Ausser Pax, Generali und Groupe Mutuel taten dies alle angefragten Versicherungen. Oder sie wählten andere Formulierungen, die Thür ebenfalls als korrekt einstuft.

Die Groupe Mutuel schreibt dem Gesundheitstipp, man habe die Frage nach Untersuchungen im Spital bisher als «unproblematisch» in Bezug auf Gentests betrachtet. «Aus formalen Gründen» werde man aber den vom Verband empfohlenen Passus demnächst einfügen.

Dies verspricht auch die Generali. Zudem schreibt sie: «Bis heute hat uns noch kein einziger Kunde den Hinweis gegeben, dass er einen solchen Gentest gemacht habe.» Sollte man solche Angaben erhalten, werde man sie «selbstverständlich nicht gegen den Kunden verwenden.»

Auch die Pax beteuert dies und will immerhin «prüfen», ob sie das Antragsformular ergänzen will. Sie schreibt, es habe bisher bei den Kunden «keine Unsicherheiten gegeben, ob sie zu dieser Frage auch Resultate von Gentests anzugeben haben.»

06. Oktober 2008 | Christian Egg


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