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Artikel | saldo 16/2008

Die Schranken für das Süsskraut Stevia fallen

Der natürliche Süssstoff der Stevia-Pflanze ist jetzt in der Schweiz zugelassen. Das Bundesamt für Gesundheit hat seinen Widerstand aufgegeben.

Umberto Leonetti geht als Pionier in die Schweizer Lebensmittelgeschichte ein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seiner Murtener Firma Storms kürzlich die Bewilligung erteilt, Fruchtsäfte mit einem Extrakt der Stevia-Pflanze zu süssen. Sein Erfolg freut die internationalen Getränkekonzerne: Pepsico spannt mit der malaysischen Firma Purecircle zusammen und will ein Getränk auf den Markt bringen, das mit dem Stevia-Extrakt Purevia gesüsst ist. Coca-Cola und der US-Agrarmulti Cargill entwickelten gemeinsam das mit Stevia gesüsste Truvia. Auf den Markt kommen die Getränke, sobald die Bewilligung durch das US-Lebensmittelamt FDA vorliegt.

Vor über 100 Jahren wurde Stevia vom Tessiner Botaniker Moises Bertoni in Paraguay entdeckt. Die Blätter sind 30-mal süsser als Zucker. Dennoch schädigt Stevia weder die Zähne, noch hat es Kalorien. Die Pflanze macht also nicht dick und Diabetiker vertragen sie gut.


Verbot in Europa basiert auf einer 40 Jahre alten Studie

In Japan, China und Brasilien ist das süsse Wunder aus Südamerika seit langem ein Ersatz für Zucker und künstliche Süssstoffe wie Cyclamat oder Saccharin. In den USA ist Stevia als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. In Europa hingegen ist Stevia als Lebensmittel verboten, weil Stevia gemäss einer 40 Jahre alten Studie die Fruchtbarkeit von weiblichen Ratten beeinträchtigt. Ein Befund, der in späteren Untersuchungen weder bestätigt noch widerlegt wurde. «Wirklich ernst zu nehmende Studien zum Thema gibt es nicht», konstatiert der Stevia-Experte Udo Kienle von der Universität Hohenheim bei Stuttgart.

Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission befand im Jahr 2000 dennoch, dass es nicht genügend Informationen über Stevia gebe, um «eine umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu garantieren». In der EU ist Stevia als Lebensmittel deshalb verboten.

In der Schweiz dagegen ist es zulässig, Kräutertee mit kleinen Mengen Stevia-Blättern zu süssen. Die Stevia-Extrakte indes waren nicht erlaubt. Im vergangenen Jahr verbot der Freiburger Kantonschemiker der Firma Storms den Verkauf ihres ersten steviagesüssten Getränks. Leonetti gab nicht auf und reichte im Dezember 2007 beim BAG ein neues Gesuch ein, das Stevia-Extrakt zu bewilligen. Das BAG hat es kürzlich gutgeheissen – und vollzog damit eine Kehrtwende. «Die von uns geforderte Sicherheitsbewertung liegt nun vor», erklärt Elisabeth Nellen-Regli, Sektionsleiterin Lebensmittelsicherheit beim BAG. Das Amt stützt sich bei seiner Bewilligung auf eine Neubewertung von Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO).


Erste Produkte ab Ende Oktober auf dem Markt

Nach Versuchen kamen diese Experten zum Schluss, dass eine tägliche Menge von bis 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht unbedenklich ist. Zum Vergleich: 1 Gramm Stevia-Süssstoff reicht für 1,5 Liter Cola. «Stevia ist dem Zucker oder den künstlichen Süssstoffen vorzuziehen, wenn die Behörden das Extrakt für unbedenklich halten», sagt Kienle.

Kommt nun also eine Stevia-Welle auf uns zu? «Stevia ist ein Süssstoff wie jeder andere auch», sagt Nellen-Regli vom BAG. Sie geht davon aus, dass Stevia zu einem handelsüblichen Süssmittel wird. Vorderhand ist die 2-Personen-Firma Storms Bahnbrecherin in der Schweiz. Inhaber Umberto Leonetti rechnet damit, dass Storms One Ende Oktober in der Schweiz auf den Markt kommt. Wo die Fruchtsäfte mit Limette- und Cassis-Geschmack zu kaufen sein werden, ist nicht entschieden. Rivella wartet ab, bis Stevia offiziell zugelassen ist, und will beobachten, wie der Süssstoff bei den Konsumenten ankommt.


Stevia: Pflanze wächst im eigenen Garten

Das Süsskraut Stevia ist eine Staude mit länglichen Blättern und kleinen weissen Blüten. Die blattreiche Pflanze hat Ähnlichkeiten mit Pfefferminz und wird 50 bis 100 Zentimeter hoch. Die aus Paraguay stammende Stevia-Staude gedeiht aber in der Schweiz gut. Sie bevorzugt warme und geschützte Standorte und muss etwas feucht sein. Es ist besser, sie in Töpfen zu halten, als im Freien auszusetzen. Die Bio-Gärtnerei Neubauer im thurgauischen Erlen liefert Jungpflanzen. Die Pflanzzeit dauert von April bis September. Die Stevia-Blätter sollte man am besten im Sommer kurz vor dem Erblühen ernten und trocknen. Sie lassen sich jahrelang aufbewahren.

Aus den Blättern lässt sich einfach ein Extrakt herstellen. Dabei 2 Tassen Wasser zum Kochen bringen. Eine Vierteltasse Stevia-Blätter darin verrühren und die Mischung 10 Minuten bei schwacher Hitze ziehen lassen. Den Sud durch ein Küchentuch filtern. Die dunkelgrüne Flüssigkeit ist im Kühlschrank etwa ein halbes Jahr haltbar.
Viele Apotheken und Drogerien verkaufen getrocknetes und gehacktes Steviakraut oder flüssiges Extrakt. Da die Süsskraft sehr hoch ist, muss man bescheiden dosieren. Zitronensaft kann die Süsse neutralisieren. Beim Backen aufpassen: Mit zu viel Stevia schmeckt der Kuchen bitter.


Ernährung: Die verschiedenen Süssmittel

  • Natürlicher Zucker: Haushaltszucker (Saccharose) entsteht aus der in der Schweiz wachsenden Zuckerrübe. Deren Saft wird so lange eingedickt, bis Zucker auskristallisiert.
  • Künstlicher Süssstoff: Süssstoffe wie Saccharin, Cyclamat oder Aspartam werden industriell hergestellt. Sie enthalten keine Kohlenhydrate und sind fast kalorienfrei. Die Stoffe schmecken 30- bis 3000-mal süsser als Zucker. Da sie den Blutzuckerspiegel nicht beeinflussen, sind sie für Diabetiker geeignet.

    Aber: Künstliche Süssstoffe machen hungrig. Der süsse Geschmack regt die Bauchspeicheldrüse an, Insulin auszuschütten. Der Blutzuckerspiegel sinkt, und der Körper reagiert mit Heisshunger. Künstliche Süssstoffe stehen unter Verdacht, krebsauslösend zu sein: Bei einem Versuch am Krebsforschungszentrum Bologna erkrankten jene Ratten, die Aspartam frassen, häufiger an Lymphdrüsenkrebs und Leukämien. Cyclamat und Saccharin haben in grossen Mengen bei Tieren Blasenkrebs ausgelöst. Andere Studien weisen darauf hin, dass Aspartam Kopfschmerzen und Migräne verursachen kann. Saccharin soll eine Antibiotikaresistenz auslösen und Cyclamat den Blutdruck erhöhen.
  • Stevia-Extrakt: Die Blätter der Stevia-Pflanze verdanken ihre Süsskraft den sogenannten Glycosiden Rebaudiosid A und Steviosid. Die getrockneten Stevia-Blätter werden mit Wasser oder Alkohol übergossen, um das Extrakt zu gewinnen. Aus diesem bräunlichen Sud entsteht nach etlichen Reinigungsstufen laut Udo Kienle von der Universität Hohenheim (D) ein hellgelbes Pulver, das zu 95 Prozent rein ist. Experten stufen dieses Extrakt als unbedenklich ein. Stevia ist kalorienfrei und für Diabetiker geeignet.

 

06. Oktober 2008 | Petra Stöhr


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