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Artikel | saldo 16/2008

Nicht jeder illegale Viagra-Handel ist strafbar


Wer illegal mit dem Potenzmittel Viagra handelt, darf laut Bundesgericht nur mit Gefängnis bestraft werden, wenn damit die Gesundhheit von Kunden gefährdet wurde. Mit diesem Entscheid hoben die Bundesrichter ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts auf.

Ein Tennislehrer war vom Kantonsgericht St. Gallen wegen illegalen Viagra-Handels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Dem Mann wird vorgeworfen, für über 4 Millionen Franken illegal Viagra und andere Potenzmittel verkauft zu haben.

Laut Bundesgericht wäre eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz nur möglich gewesen, wenn der Tennislehrer die Gesundheit der Käufer gefährdet hätte. Dies wurde vom Kantonsgericht aber gar nicht geprüft.

06. Oktober 2008 | Bundesgericht, Urteil 6B_115/2008 vom 4. September 2008


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