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Ärzte werben im Internet illegal für Botox-Behandlungen. Doch die Aufsichtsbehörde Swissmedic unternimmt nichts.
Zahlreiche Ärzte verschweigen ihren Patienten die Risiken kosmetischer Behandlungen mit dem Nervengift Botox. Zu möglichen Nebenwirkungen zählen laut der Heilmittelbehörde Swissmedic Lähmungen, Schluck- und Atemprobleme bis hin zum Erstickungstod (saldo 12/08). Eine saldo-Stichprobe zeigt nun, dass viele Ärzte im Internet sogar verschreibungspflichtige Botox-Präparate bewerben. Damit verstossen sie gegen das Arzneimittelgesetz, das jede Werbung für rezeptpflichtige Medikamente beim Laienpublikum verbietet. Swissmedic verlangt seit Anfang 2007, dass öffentliche Informationen über Krankheiten oder Symptome «keinerlei Hinweise auf verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten» dürfen.
Mit dem Verharmlosen von Risiken werden Patienten getäuscht
Dennoch pries der Zürcher Arzt Erich Küng auf seiner Website Hautzone.ch bis vor kurzem das rezeptpflichtige Botox-Mittel Vistabel an: «Vistabel hilft Ihnen, Ihr Aussehen frischer zu machen, Sie entspannter aussehen zu lassen.» Unten auf der Seite standen seine Behandlungspreise, 320 bis 950 Franken. Auf Anfrage erklärt der Arzt, dass es sich nur um eine Patienteninformation handle. Inzwischen hat er Anpreisungen und Preisangaben von seiner Seite gelöscht. Mehrere rezeptpflichtige Botox-Präparate sind auf Küngs Website weiterhin namentlich erwähnt.
Auch der Berner Augenarzt Thomas Haldimann preist Vistabel auf seiner Homepage an: «Mit dieser Behandlung können Falten im Gesichtsbereich einfach und wirksam geglättet werden.» Der Arzt schreibt weiter, dass bei Botox «weder Nebenwirkungen im Körper noch Langzeitprobleme bei jahrelanger, mehrfacher Anwendung» bekannt seien. Damit verharmlost er Risiken. Auf Anfrage erklärt der Arzt, dass er die Patienten ausführlich über die Behandlung aufkläre. Er sichert zu, beide Passagen demnächst zu streichen.
Swissmedic bleibt infolge «fehlenden Personals» untätig
«Diese illegalen Anpreisungen dürfen die Behörden nicht tolerieren», fordert der Pharmaexperte und Arzt Etzel Gysling. Sie täuschten über die Gefährlichkeit des Nervengiftes hinweg und führten dazu, dass Patienten rezeptpflichtige Medikamente wie Botox vom Arzt verlangten.
Auch Swissmedic ist aufgefallen, dass Ärzte illegal für Botox-Behandlungen werben. «Wir haben auf entsprechenden Websites unzulässige Werbung gefunden», sagt Behördensprecher Joachim Gross. Die Abteilung Marktkontrolle Arzneimittel hat gemäss saldo-Recherchen bei Stichproben diverse Verstösse entdeckt. Nur unternommen hat Swissmedic nichts: «Ein solches Beanstandungsverfahren ist sehr aufwendig und dauert bis zu drei Jahre», sagt Sprecher Joachim Gross. Hierfür fehle der Behörde das Personal.
23. September 2008 | Eric Breitinger
