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Geld verlieren mit der Versicherung: Anleger haben der Winterthur Spargelder anvertraut – und bereuen es mittlerweile bitter.
Franz Gutmann aus Rebstein SG ist empört: «Diese Schlussabrechnung ist eine Katastrophe.» Er hat im März 1998 50 000 Franken investiert. Genau zehn Jahre später erhält er nur gerade 44 529 Franken ausbezahlt. Ein Minus von 11 Prozent. Beim Abschluss sagte man ihm, er könne am Schluss voraussichtlich mit 73 250 Franken rechnen.
Gutmanns Fehler: Er hat bei der damaligen CS Life, die heute der Winterthur gehört, eine fondsbasierte Einmaleinlage gekauft. Hier wird das Spargeld nicht fest verzinst, sondern in Anlagefonds investiert.
Hohe Gebühren wegen unnötigen Risikoschutzes
Diese Police enthielt auch einen Versicherungsteil: Wäre Gutmann innerhalb der zehnjährigen Laufzeit gestorben, hätte seine Frau garantiert die 73 250 Franken erhalten.
Nur: Diesen Versicherungsschutz brauchte das Ehepaar Gutmann gar nicht. Und im Nachhinein zeigt sich, dass er auch noch unerwartet teuer wurde. Diese für Sparer nachteilige Hebelwirkung hat K-Geld bereits beschrieben (Ausgabe 2/06): Bei sinkenden Kursen zieht die Winterthur (wie viele andere Gesellschaften auch) mehr ab. Dies zur Deckung des Todesfallrisikos, weil nun die Differenz zwischen aktuellem Fondsguthaben und garantiertem Todesfallkapital grösser geworden ist. Darüber wurden die Kunden nicht informiert.
Insgesamt zog die Winterthur dem Sparer Gutmann Kosten von weit über 6000 Franken ab. Hätte er mit seinem Geld unabhängig von der Versicherung die betreffenden Fondsanteile gekauft, hätte eine Gesamtrendite von immerhin 5 Prozent resultiert. Sein Fazit: «Ich hatte nur Frust und Verlust.»
Ähnlich erging es Heinz Mischler aus Unterseen BE. Er investierte bei der Winterthur 30 000 Franken in eine fondsbasierte Einmaleinlage – und erhielt nach zehn Jahren nur 28 781 Franken ausbezahlt.
Auch er hatte einen unnötigen Risikoschutz quasi als Anhängsel mitgekauft, weil man ihm damals eine tolle Rendite in Aussicht stellte. «Dieses Geld hätte ich besser verwenden können», bilanziert Mischler heute verbittert.
Die beiden Fälle zeigen einen weiteren negativen Mechanismus auf. Fondsbasierte Einmaleinlagen haben eine fixe Laufzeit, der Ablauf der Police ist auf den Tag genau festgelegt. An diesem vorbestimmten Tag hat der Sparer Anspruch auf Auszahlung der Sparsumme. Die Gesellschaften verkaufen die Fondsanteile am Markt und zahlen den Erlös aus. Das heisst: Die Fondsanteile müssen zwingend auch zum ungünstigsten Zeitpunkt verkauft werden – selbst wenn die Börse in einem Rekordtief steckt.
Der Fall Mischler zeigt, wie nachteilig sich das für Kunden auswirken kann. Anfang Januar 2008 stellte ihm die Winterthur mit einer «provisorischen Abrechnung» 32 712 Franken in Aussicht. Als dann der Verkauf Ende März effektiv getätigt werden musste, resultierten nur noch die erwähnten 28 781 Franken: Die Börsenkurse waren in der Zwischenzeit gefallen.
Winterthur darf Fondsanteile nicht transferieren
Diese tiefere Summe hat die Winterthur ohne weitere Erklärung angekündigt und ausbezahlt – mit der wenig einfühlsamen Bemerkung: «Betrachten Sie die früher ausgehändigte Abrechnung als gegenstandslos.»
Die Alternative dazu wäre: Die Gesellschaft verkauft die Fondsanteile nicht am Stichtag, sondern transferiert sie dem Kunden quasi «in natura» in sein Depot. So könnte der Kunde bessere Zeiten abwarten und selber entscheiden, wann er die Fondsanteile in Bargeld umwandeln will.
Die Winterthur räumt ein, dass dies für die Kunden zu einem «besseren Ergebnis» führen kann. Sie dürfe ihnen die Fondsanteile aber nicht übergeben, weil sie keine Fondsvertriebs-Bewilligung habe.
25. August 2008 | Ernst Meierhofer
