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Artikel | Haus & Garten 03/2008

So werden Sie alte Sachen los

Wer sich von überflüssigen Dingen im Haushalt trennen will, muss nicht alles im Abfall entsorgen. Es gibt dankbare Abnehmer.


Die Wohnung zu entrümpeln ist immer eine gute Idee – auch wenn kein Wohnungswechsel bevorsteht. Dinge, die ausgedient haben, aber reibungslos funktionieren, müssen nicht im Müll landen. Freunde, Bekannte, Brockenhäuser und karitative Organisationen sind oft dankbare Abnehmer. Eine weitere Möglichkeit: Die brauchbare Ware vors Haus stellen mit dem Vermerk «Zum Mitnehmen». Allerdings ist das nicht überall erlaubt. Man sollte sich vorher bei seiner Wohngemeinde erkundigen.

Die wichtigsten Abnahmestellen für Gegenstände, die noch gut in Schuss sind:

Möbel: Brockenhäuser und Secondhand-Läden holen einzelne Möbel gratis ab oder lösen ganze Haushalte zu günstigen Konditionen auf. Wichtig: Früh genug organisieren. Eine Datenbank verschiedener Brockenhäuser findet sich im Internet unter www.brocki.ch.

Bücher, Platten, DVDs: In Aarau, Basel, Luzern und Zürich gibt es Antiquariate. Nebst gut erhaltenen Büchern und speziellen Zeitschriften wie «du» und «Geo» sind auch Schallplatten, Videos und DVDs willkommen. Infos unter www.buecher-brocky.ch.

Helfer: Die Beratungsstellen der Pro Senectute vermitteln Personen, die beim Räumen einer Wohnung helfen. Infos unter www.pro-senectute.ch.
Inserate: Wer etwas verschenkt, kann in einigen Lokalzeitungen kostenlos inserieren. Ebenfalls gratis ist eine Kleinanzeige in der «Fundgrueb», Tel. 055 645 51 51. Viele Läden wie Coop und Migros stellen den Kunden ein Anschlagbrett für kostenlose Inserate zur Verfügung.

Internet: Kleinanzeigen können auf diversen Portalen gratis platziert werden. Zum Beispiel: bei www.fundgrueb.ch, www.piazza.ch, www.flohmarkt.ch.
Weitere Möglichkeit: die Auktions-Plattformen www.ebay.ch und www.ricardo.ch. Tipp: Möbel und Zerbrechliches mit dem Vermerk «Muss abgeholt werden» anbieten. Ware erst nach Bezahlung aushändigen.
Gegenstände, die niemandem mehr dienen oder gar als Sondermüll gelten, sollten in speziellen Sammelstellen entsorgt werden. Die Anlagen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.abfall.ch.

Wichtige Adressen: Haushaltgeräte wie Mixer und Kühlschrank nimmt jede Verkaufsstelle zurück – und zwar unabhängig von der Marke, und selbst dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Das Gleiche gilt für Computer, Geräte der Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Spielzeug und Lampen.

Möbel, Alteisen & Co.:
Für kaputte Möbel und Alteisen gibt es je nach Region Entsorgungshöfe. Oder: Mulde bestellen. Mulden (in verschiedenen Grössen) können mit Abfällen aller Art – mit Ausnahme von chemischen Produkten und Flüssigkeiten – gefüllt werden. Allerdings sind gemischte Mulden meist viel teurer als jene, die nur Brennbares oder nur Bauschutt enthalten.
Infos und Offerten: Gratis-Muldentelefon 0800 818 717, www.muldentelefon.ch.

CDs: Viele Computer-Fachgeschäfte nehmen sie zurück.
Schuhe, Kleider: Für die gut erhaltenen Sachen gibts öffentliche Sammelcontainer. Zudem finden vielerorts mehrmals jährlich Altkleidersammlungen statt.


Detaillierte Infos


www.umwelt-schweiz.ch
> Abfall > Abfallwegweiser


Umzug ins Ausland: gut zu wissen

Wer ins Ausland umsiedelt, sollte sich sorgfältig vorbereiten. Hier die wichtigsten Tipps.

  • Organisation: Zollformalitäten anderer Länder erschweren den Umzug. Am besten engagieren Sie ein Profiunternehmen.
  • Hausrat: Erstellen Sie eine komplette Inventarliste aller Güter, die Sie mitnehmen. Je nach Land sind Gewicht und Kaufpreis der Sachen aufzuführen. Bei speziellen Gegenständen legen Sie die Kaufbelege bei.
  • Haustiere: Sie benötigen für alle Tiere einen Impfausweis. Je nach Einreiseland werden die Haustiere wegen Seuchengefahr sogar unter Quarantäne gestellt. Informieren Sie sich beim Tierarzt.
  • Pflanzen und Lebensmittel: Aus Sicherheitsgründen für die einheimische Flora kann die Einfuhr von Pflanzen verboten sein. Das Gleiche gilt für Esswaren.
  • Motorräder und Autos: Bei einem Umzug dürfen Fahrzeuge oft zollfrei in ein Land eingeführt werden. Beim zuständigen Strassenverkehrsamt oder beim Konsulat erhalten Sie Infos über besondere Bestimmungen.
  • Medikamente: Falls Sie auf spezielle Medikamente angewiesen sind, lassen Sie sich dafür eine ärztliche Bescheinigung erstellen – am besten in Englisch.
  • Abmelden: Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldebescheinigung benötigen Sie für die zoll- und steuerfreie Ausfuhr Ihres Hausrats.


Weitere Infos

 

18. August 2008 | SUSANNE RUFER


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