SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 13/2008

«In diesen Laufschuhen tun mir die Knie weh»

Gebrauchte Laufschuhe, ein Bügeleisen, Kopfhörer, eine Sonnenbrille und offene Lebensmittel: Bei einer K-Tipp-Stichprobe nehmen alle Läden diese Artikel zurück.


Sollte jemand mit einem gekauften Produkt «nicht zufrieden sein, nehmen wir es zurück.» So oder ähnlich ködern viele Hersteller und Läden ihre Kunden. Eine K-Tipp-Stichprobe hat gezeigt: Die Geschäfte halten sich bei Reklamationen an die Geld-zurück-Garantie.


Der K-Tipp hat in Bern und Solothurn eingekauft:

  • Athleticum: Laufschuhe
  • Denner: geröstete Macadamianüsse
  • Fielmann: Sportsonnenbrille
  • Manor: Kopfhörer
  • M-Electronics: Dampfbügeleisen

In allen fünf Geschäften wurden die Artikel zurückgenommen – und das Geld bar ausbezahlt. Selbst dort, wo in den Bedingungen nur von Umtausch die Rede ist.

Beim gebrauchten Adidas-Laufschuh reichte bei Athleticum die Begründung, die Knie schmerzten beim Laufen. Ebenfalls ohne grosse Erklärungen des Kunden zahlte Fielmann die 180 Franken für die Marken-Sonnenbrille zurück und M-Electronics den Wert des Dampfbügeleisens.

Sogar für die Nüsse, deren Geschmack nicht den Vorstellungen des Kunden entsprach, gab Denner das Geld zurück. Nur bei Manor zögerte man zuerst. Kopfhörer seien Artikel, die aus Hygienegründen nicht zurückgenommen würden, hiess es. «Ausnahmsweise», wie die Verkäuferin betonte, bekam die Testperson das Geld dann doch zurück.
Überall verlangte man allerdings den Kassenbeleg und die Personalien. «Wegen Missbrauchs», lautet die Begründung.


«Garantie» gilt nicht für alle Waren

«Zufrieden oder Geld zurück» bedeutet nicht in jedem Laden dasselbe: Fielmann zum Beispiel nimmt Brillen jederzeit zurück, M-Electronics die Ware innerhalb von 30 Tagen ab Kauf. Nicht zurückgenommen werden bei der Migros-Tochter Handys mit Abo, Notebooks und geöffnete CDs.

Manche Geschäfte kennen keine solche Rückgabe-Zusicherung. Sie müssen Waren bei Nichtgefallen auch nicht zurücknehmen. Das Gesetz räumt Konsumenten nur das Recht ein, Ware innert eines Jahres umzutauschen, wenn sie fehlerhaft ist.

17. August 2008 | ruf


Beitrag als PDF
«In diesen Laufschuhen tun mir die Knie weh»
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Alle Testsieger im Handy
Alle Testsieger im Handy
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Prämienrechner
Prämienrechner
Sparen Sie Geld und vergleichen Sie die Krankenkassen-Prämien.
Hier die ideale Franchise bestimmen.
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
Alle Umfragen

Aktuelle Beratungstexte
Kein Vertragsrücktritt nach dem Messekauf 10 Fragen zum Zügeln Parteiabzug: Gilt das neu auch für den Bund? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Fleckenmittel ­Bad­reiniger Zitruspressen Alle Test-Artikel
Testsieger
Testsieger
Die besten Produkte aus unseren Tests auf einen Blick.
Aktuelle Diskussionen
03.02.2012, 14:30 | 20 AntwortenRicardo drohnt mit Inkassobüro 03.02.2012, 12:24 | 0 AntwortenVorsorge für Nichterwerbstätige 03.02.2012, 11:41 | 20 AntwortenAchtung Primacall 03.02.2012, 01:07 | 175 AntwortenUnglaublich: Die Business Academy heisst neu auch Eternicom!
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte