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Nicht alles, was in einem Arbeitsvertrag steht, ist gültig. So das Fazit eines Urteils des Zürcher Arbeitsgerichts im Falle eines Konkurrenzverbots.
Laut Arbeitsvertrag war es einem angestellten Coiffeur untersagt, nach der Kündigung während eines Jahres im Umkreis von einem Kilometer einen neuen Job anzunehmen. Die Richter erachteten diesen Vertragspassus als ungültig. Grund: Die Bindung eines Kunden bestehe in erster Linie zum gewählten Coiffeur, nicht zum Geschäft. Wenn aber die persönlichen Leistungen und Fähigkeiten eines Angestellten massgeblich seien, sei kein Konkurrenzverbot zulässig.
Arbeitsgericht Zürich, Urteil AG070022 vom 31. Juli 2007
23. Juni 2008
