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Artikel | saldo 11/2008

Die Gier nach Daten kennt keine Grenzen

Mit neuen Pässen und Identitätskarten wollen die Behörden möglichst viele Daten über die Schweizer sammeln.


Die Lausanner Professorin Solange Ghernaouti Hélie hat eine klare Haltung zum Persönlichkeitsschutz: «Man muss nicht alles über sich enthüllen, nur weil man nichts zu verbergen hat.» Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür schloss sich dieser Aussage am europäischen Datenschutztag im Januar ausdrücklich an.

Doch das kümmert die Behörden nicht. Sie handeln nach der Devise: Wer nichts verbrochen hat, hat nichts zu verbergen. Der seit September 2006 in Umlauf gebrachte biometrische Pass 06 enthält einen hauchdünnen Chip mit Antenne. Darauf sind die Personalien und ein digitalisiertes Passfoto gespeichert. Bereits ab Herbst kommenden Jahres sollen auch Fingerabdrücke darauf gespeichert werden.

Digitalisierte Fingerabdrücke und weitere biometrische Daten soll künftig auch die Identitätskarte (ID) enthalten. Das haben die eidgenössischen Räte Anfang Juni beschlossen. Konkret werden auf der neuen ID ein elektronisch verschlüsseltes Foto und die digitalisierten Fingerabdrücke beider Zeigefinger gespeichert. Und: Alle diese Daten von Pässen und Identitätskarten werden zentral aufbewahrt.

Beim Bundesamt für Polizei (BAP) geht man davon aus, dass die neue ID im Jahr 2012 eingeführt wird. Wie viel sie kosten wird, ist laut BAP-Sprecherin Danièle Bersier noch offen. Teurer wird sie aber auf alle Fälle. Heute kostet eine ID bei Einzelbezug für Erwachsene 65 und für Kinder 30 Franken.


Kritik an zentraler Speicherung der Personendaten

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) sieht in biometrischen Ausweisdaten kein Problem, sofern dies der Identifikation einer Person dient. Er kritisiert aber die zentrale Speicherung der Daten durch die Behörden: «Jede neue Datenbank erweckt neue Bedürfnisse», sagt EDÖB-Sprecherin Eliane Schmid. Als Beispiel verweist sie auf Deutschland, wo das Speichern der Fahrzeughalterdaten zuerst nur für verkehrstechnische Zwecke vorgesehen war, jetzt aber auch polizeilichen Belangen dient.

Auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf versprach: «Wir werden keine Daten an die EU und an Drittstaaten abgeben.» Trotzdem: In einem Bundesbeschluss zu Schengen wird eingeräumt, dass die Polizei etwa bei der Identifikation von Opfern oder der Suche nach Vermissten Zugang zur zentralen Bürger-Datenbank haben wird.

Hanspeter Thür geht davon aus, dass die Schweizer Behörden solche Daten auf Anfrage auch an ausländische Kollegen weitergeben: «Der Austausch von Daten unter Sammlern ist leicht möglich.»


Gegenseitige Zugriffsrechte für Schengen-Staaten

Und tatsächlich: In der Botschaft zum Bundesbeschluss vom 8. Juni 2007, der den Umgang mit biometrischen Pässen der EU regelt, wird diese Möglichkeit ausdrücklich erwähnt. Wörtlich steht dort: «Es ist davon auszugehen, dass die Schengen-Staaten einander Zugriffsrechte auf die Fingerabdrücke gewähren werden.»

Zwar hält sich die Schweiz laut Thür mehrheitlich an die Regel «Kein Datentransfer an Staaten mit geringerem Datenschutz». Würde diese Regel aber auch im Fall der USA gelten, so käme die «Wirtschaft zum Erliegen», meint Thür.

10. Juni 2008 | Irène Mayr


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