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Die meisten Banken weigern sich vehement, den Kunden Retrozessionen zu zahlen und trotzen damit einem Entscheid des Bundesgerichts. Doch es gibt auch positive Beispiele.
Rückvergütungen für Anlagegeschäfte, sogenannte Retrozessionen oder Kickbacks, gehören grundsätzlich dem Kunden. So verlangt es das Gesetz und so hat es das Bundesgericht am 22. März 2006 bestätigt.
Anders verhält es sich nur, wenn der Vertrag mit dem Kunden klar festhält, dass solche Kickbacks beim Vermögensverwalter bleiben und wie hoch diese sind. Das Urteil betreffe nur private Vermögensverwalter, verkündeten viele Banken umgehend. Solche Kickbacks seien bei ihnen völlig unüblich.
Und um letzte Zweifel auszuräumen, änderten die meisten Banken auf Jahresbeginn 2008 auch gleich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Tatsache ist, dass Banken sehr wohl Kickbacks entgegennehmen und an die Kunden weiterleiten. Sie halten dies aber unter dem Deckel, um keine Begehrlichkeiten zu wecken.
K-Geld liegen Dokumente der Berner Privatbank Von Graffenried in Biel vor, die ihrem Kunden K. S. auf insgesamt 28 strukturierten Produkten in seinem Portefeuille sechsmal eine Retrozession im Gesamtbetrag von rund 700 Franken vergütete. Ob dieser Betrag angemessen ist, bleibt offen.
Bei Von Graffenried ist eine solche Bezahlung offenbar keine Ausnahme: «Unsere Kunden ersehen anhand der jeweiligen Abrechnungen und Kontoauszüge die für sie getätigten Transaktionen», sagt Robert Spycher, Kundenbetreuer bei Von Graffenried in Biel. Weitere Unterlagen seien auf Anfrage einsehbar.
Die Vermögensverwaltungsbanken, die K-Geld angefragt hat, beharren jedoch unisono auf ihrer abweisenden Haltung: Man müsse zwischen Retrozessionen und Vertriebsentschädigungen unterscheiden, meinen sie.
Retrozessionen gehörten den Auftraggebern, also den Kunden. Vertriebsentschädigungen, also Vergütungen für ihre Marketing- und Verkaufsbemühungen, würden dagegen unabhängig von einzelnen Kundenaufträgen erbracht und gehörten darum der Bank.
24. Mai 2008 | Fredy Hämmerli
