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Behandlung trotz fehlender Zustimmung.
Ein Mädchen renkte sich das Steissbein aus; ein Osteopath sollte das wieder einrenken. Das Mädchen war zuerst einverstanden, schrie dann aber während des Eingriffs mehrfach: «Ich will nicht», weil die Schmerzen sehr gross waren. Doch der Osteopath machte weiter.
Dafür wird er mit 1500 Franken gebüsst. Denn das 13 Jahre und 2 Monate alte Mädchen war gemäss Bundesgericht urteilsfähig in Bezug auf diese Behandlung. Der Osteopath hätte also seinen Willen respektieren müssen – zumal es auch eine fast schmerzfreie Behandlungsvariante gegeben hätte.
Der Einwand des Therapeuten, die anwesende Mutter des Mädchens sei mit der Tortur einverstanden gewesen, half ihm nicht.
Bundesgericht, Urteil 2C_5/2008 vom 2. 4. 2008
19. Mai 2008 | upi
