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Flugreisende müssen an den Flughäfen immer mehr Schikanen erdulden. Mit Sicherheitsüberlegungen hat dies wenig zu tun. Aber mit dem Datenhunger der Staaten.
Möglichst viele Daten über möglichst viele Reisende: Das ist offenbar das Ziel einer steigenden Zahl von Behörden in aller Welt. Ob Diktatur oder Demokratie – die Bürger haben dazu nichts zu sagen. Seit rund zwei Jahren sind biometrische Daten im Visier der Datensammler. Dabei handelt es sich um einmalige biologische Daten einer Person wie Fingerabdrücke oder Scans der Regenbogenhaut des Auges (Iris).
Vorreiter sind die USA und Grossbritannien. Neben Japan, Mexiko, Australien, Thailand und Malaysia planen aber auch Flughäfen von 18 europäischen Ländern die Einführung solcher Erfassungsmethoden.
Fluggesellschaften als unfreiwillige Datenerfasser
In den USA sind die Massnahmen am weitesten fortgeschritten. Am 26. März begann die Testphase für das Sammeln aller zehn Fingerabdrücke der ausländischen Einreisenden. Demnächst werden die Fluggäste bei der Ein- und Ausreise zusätzlich noch fotografiert.
Auch am Flughafen London-Heathrow plante man mit der Eröffnung des neuen Terminals 5, die Fingerabdrücke der Reisenden zu erfassen. Wegen technischer Probleme wurde das in letzter Minute abgeblasen. Stattdessen werden die Passagiere fotografiert – wie das bereits seit letztem Herbst in London-Gatwick der Fall ist.
Persönliche Daten erhalten die Behörden auch von den Fluggesellschaften. Die Airlines müssen Behörden in Kanada, Neuseeland, Australien und den USA zwingend Daten ihrer Passagiere abliefern. Die unfreiwillige Datenerfassung umfasst einen Katalog von mindestens 34 Punkten zur Person (siehe unten). Diese Daten werden gespeichert und in den USA 15 Jahre lang aufgehoben. Auf Druck der EU reduzierten die Vereinigten Staaten diese Frist – ursprünglich sollten es 50 Jahre sein. Kanada speichert die Daten 3,5 Jahre, Neuseeland 28 Tage, Australien bis 24 Stunden nach Ende der Reise. Nur: Wer kontrolliert diese Angaben der Behörden?
Europcar-Mietauto: In London-Stansted nur gegen Fingerabdruck
Wer die obligatorische biometrische Datenerfassung an Flughäfen verweigert, darf nicht weiterreisen. Jemandem, der sich darüber deutlich mokiert, darf die Weiterreise verwehrt werden: «Security is no joking matter» belehrt zum Beispiel eine Tafel die Passagiere am Flughafen von Sydney.
Inzwischen haben auch Privatunternehmen an den Flughäfen Appetit auf biometrische Daten bekommen. Seit November 2006 müssen sich beispielsweise die Kunden der Mietwagenfirma Europcar in Stansted bei London per Fingerabdruck ausweisen, wenn sie ein Auto mieten möchten. Dieser Scan ist nicht freiwillig. Das Unternehmen, das die Daten selbst speichert, stellt sie weltweit allen Europcar-Standorten zur Verfügung, die nach der Testphase alle mit der Technik ausgerüstet werden sollen.
Daniel Menna, Sprecher des Schweizerischen Datenschutzbeauftragten, glaubt die Hintergründe des massenhaften Datensammelns zu kennen: «Das wirtschaftliche Interesse an diesen Informationen ist gross.» Hingegen werde auf internationaler Ebene der Sicherheitsaspekt durchaus wieder hinterfragt.
Als offiziellen Grund für die einschneidenden Massnahmen wird überall der Kampf gegen den Terrorismus angegeben. Neuseeland und Australien führen auch die Fahndung gegen Drogenschmuggler ins Feld.
Nur: Mit der Zuverlässigkeit der biometrischen Daten ist es nicht weit her. So erstaunten Ende 2005 Testresultate des Frankfurter Flughafens. Verglichen wurden die drei Methoden Fingerabdruck, Gesichtserkennung und Iris-Scan. Bisher galt die Iris-Methode als die zuverlässigste. Doch der Praxistest bewies, dass die Handhabung der Technik fehleranfälliger war als angenommen. Die genausten Ergebnisse gab der Abgleich der Fingerabdrücke. Diese kann man von allen verwendeten biologischen Eigenschaften jedoch am einfachsten fälschen.
Tests zeigten, dass die Daten problemlos zu manipulieren sind
Die Zuverlässigkeit der Personenerfassung nimmt ab, je mehr Daten erhoben werden und je mehr Personen diese Daten bearbeiten dürfen. Am 11. September 2001 standen 16 Namen auf der No-fly-Liste der USA, im März 2006 44 000 und im März 2007 700 000 Namen. US-Behörden geben zu, dass sich allein im Jahr 2005 mehr als 30 000 Personen darüber beschwert hatten, dass sie sich irrtümlich auf der Liste befanden und an einer Weiterreise gehindert wurden. Verschiedene Hacker-Tests ergaben zudem, dass sich die elektronisch erfassten Personendaten von nahezu jedem Arbeitsplatz aus manipulieren liessen, an dem sie aufgerufen werden konnten.
Und das sind nicht wenige: In den USA wie auch in Grossbritannien dürfen sämtliche Mitarbeiter sämtlicher Behörden auf sämtliche erfassten Daten von Reisenden zugreifen. Zudem leiten die US-Behörden die Daten an eines von 40 sogenannten Fusion-Centers weiter. Die Infrastruktur dieser Datensammel- und Auswertungszentren wird zu gut 75 Prozent von der Privatwirtschaft bereitgestellt. Die persönlichen Daten dürfen mit Informationen aus anderen Quellen verknüpft werden.
Handgepäck: Liste der verbotenen Gegenstände geheim
Zu den häufig angezapften anderen Quellen gehören laut dem US-amerikanischen Department of Homeland Security der E-Mail-Verkehr von Betroffenen, Kreditkarten- und Telekomabrechnungen, Geschäfts- und Bankunterlagen, aber auch Eintragungen in Bibliotheken. Über die Aufbewahrungsdauer der von der Privatwirtschaft erfassten biometrischen und persönlichen Daten gibt es keine Regelungen.
Auch die Vorschriften für die Handgepäckkontrolle scheinen nicht unbedingt viel mit dem Sicherheitsgedanken zu tun zu haben. Heute weiss man, dass gefährliche oder spitze Gegenstände, aber auch Nutella und Erdnussbutter im Handgepäck verboten sind. Was aber tatsächlich alles nicht mit an Bord genommen werden darf, erfährt der Reisende nicht. Seit 2003 hält die EU-Kommission die Liste mit den verbotenen Gegenständen nämlich unter Verschluss.
Bis anhin kein sichtbarer Erfolg der strengen Kontrollen
Für Flugreisende besonders mühsam: Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wurde stark begrenzt. Insgesamt darf man nicht mehr als 1 Liter an Flüssigkeiten mitnehmen, die in höchstens 100 Milliliter kleine Flaschen abgefüllt sein müssen. Diese wiederum muss man in einer wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte bei der Kontrolle unaufgefordert vorlegen.
Im September 2007 kritisierte das Europaparlament die strengen Beschränkungen für das Handgepäck der Flugpassagiere. Wenn das Verbot die Sicherheit nicht steigere, werde es wieder aufgehoben.
Freuen würden sich nicht nur Passagiere. Philippe Roy, Sprecher des Flughafens Genf-Cointrin, hält wenig vom Mehraufwand für die zusätzlichen Sicherheitschecks: «Trotz strengerer Kontrollen wurde so weder eine Bombe gefunden noch ein Terrorist entlarvt.»
Diese Informationen müssen Airlines abliefern
Die Behörden der USA, Kanadas, Neuseelands und Australiens verlangen von den Fluggesellschaften die Herausgabe von mindestens 34 persönlichen Daten ihrer Passagiere. Dazu gehören unter anderem folgende Informationen:
12. Mai 2008 | Irène Mayr
