SternSternSternStern (1)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 09/2008

Gefälligkeitsgutachten: Falsches Zeugnis wurde teuer


Ein Psychiater attestierte einer Frau mehrmals psychische Probleme und Arbeitsunfähigkeit. So kam seine Patientin zu einer Rente der Invalidenversicherung.

Doch als die Frau einen Unfall hatte, wollte die Unfallversicherung die Sache auf ihre psychischen Probleme abschieben. Da schrieb der Psychiater der Unfallversicherung: «Solange ich Frau X. kannte, hatte sie nie Anzeichen einer depressiven Erkrankung.» Für sein falsches Zeugnis kassiert der Arzt eine bedingte Geldstrafe von 22 500 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_99/2008 vom 18.3.2008

05. Mai 2008 | em


Beitrag als PDF
Gefälligkeitsgutachten: Falsches Zeugnis wurde teuer
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (1)

 
  • WalterMicke | 24.04.2009, 06:19

    Was ist ein falsches Zeugnis?

    Ein Mensch, der von sich behauptet, zu sein "wie Gott",
    um andere Menschen zu bevormunden!
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Medgate gibt nur restriktiv Auskunft Unbewilligtes Arzneimittel verkauft Löcher flicken: Vollnarkose beim Zahnarzt
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten