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Artikel | saldo 08/2008

Freundesdienst mit Zinsen

Ein privates Darlehen zu gewähren ist eine gute Alternative zum Sparkonto auf einer Bank. Aber nur, wenn man sich richtig absichert.


Die tiefen Sparzinsen der Banken lassen manchen Sparer nach Anlage-Alternativen suchen. Darlehen an Private versprechen höhere Zinsen. Davon wollen Kreditvermittler profitieren. Etwa die Internet-Plattform Cashare.ch: Sie lockt Darlehensgeber mit Zinsen bis zu 15 Prozent.

Wer bei Cashare.ch Geld ausleihen will, kann sich an einer Auktion beteiligen. Der Darlehensnehmer gibt dabei an, wofür er wie viel Geld braucht. Der Darlehensgeber kann festlegen, wem er ein Darlehen zu welchen Konditionen vergeben will.

Das Problem: Beide Parteien bleiben bei der Internet-Auktion anonym. Man kann die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht selber überprüfen, sondern muss sich ganz auf die Bonitätsprüfung von Cashare verlassen. Gemäss Inhaber Michael Borter werden bei zwei Datenunternehmen Bonitätsinfos bezogen. Zudem müssten die Darlehensnehmer Dokumente einreichen, welche ihre Zahlungsfähigkeit belegen.

Das Cashare-System ist kompliziert und unsicher. Das Geld muss vom Darlehensgeber an eine Partnerfirma der Cashare AG überwiesen werden. Von dort wird es dem Schuldner weitergegeben. Der Darlehensgeber muss mit dem Darlehensnehmer und den Cashare-Firmen Verträge abschliessen.

Und bleiben die Raten- und Zinszahlungen aus, hat er das Nachsehen. Eine Partnerfirma der Cashare übernimmt zwar das Inkasso. Reagiert der Schuldner aber nicht auf Mahnungen, muss der Gläubiger selber für die Kosten der Betreibung aufkommen. Bleibt diese erfolglos, ist das Geld verloren. Die Cashare AG gewährt keine zusätzlichen Sicherheiten.


Darlehen unter Freunden: Profit für beide Seiten

Darlehen an Private können aber durchaus eine sinnvolle Sache sein – für beide Seiten. Dabei sollte man folgende Punkte beachten:

  • Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers: Darlehen gewährt man mit Vorteil Freunden oder Verwandten, deren Finanzgebaren man kennt und denen man vertrauen kann. Denn die Kreditwürdigkeit einer Person zu überprüfen, ist schwierig: «Betreibungsauskünfte oder Konkursinformationen sind hilfreich. Sie geben aber keine lückenlosen Informationen über den Darlehensnehmer», sagt Giulio Vitarelli vom Vermögenszentrum VZ.
  • Vertrag: In einen schriftlichen Darlehensvertrag gehören Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Betrag, Zinssatz, Zinstermin, Laufzeit, Rückzahlungsraten, Kündigungsfristen und die Sicherheiten.
  • Zinssatz: Unter Privaten ist ein Darlehen zinsfrei, sofern der Zinssatz im Vertrag nicht festgelegt ist. Ein Tipp, damit beide Seiten profitieren: Zins auf einen Wert zwischen dem eines Sparkontos und dem eines Bankkredits festlegen.
  • Rückzahlungsfrist: Laut Gesetz ist ein Darlehen innert einer Frist von sechs Wochen kündbar. Deshalb unbedingt die Rückzahlungsfristen im Vertrag festlegen.
  • Sicherheiten: Ein Darlehensnehmer, der über Grundbesitz verfügt, kann als Sicherheit ein Grundpfandrecht anbieten. Fehlt eine Liegenschaft, ist ein Faustpfand zu empfehlen (Schmuck, Auto usw.).

    Eher selten kann ein Darlehensnehmer einen Bürgen anbieten, der für ihn im Falle einer Zahlungsunfähigkeit zahlt. Wird durch den Kredit ein Auto finanziert, sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Denn ein Totalschaden könnte den Darlehensnehmer in arge Bedrängnis bringen.

28. April 2008 | Mirjam Fonti


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