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Artikel | K-Tipp 08/2008

Auf der Autobahn rechts überholt: Busse von 500 Franken

Diese Situation auf Autobahnen ist bekannt: Ein Lastwagen überholt langsam einen anderen, auf der linken Spur bildet sich dahinter eine Schlange, während die rechte Spur frei bleibt. Wer nun die Kolonne rechts überholt und dann nach links einschwenkt, begeht gemäss Bundesgericht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln.

Im konkreten Fall hat das Bundesgericht eine Busse von 500 Franken bestätigt. Zudem muss der Mann seinen Fahrausweis für mindestens drei Monate abgeben.

Bundesgericht, Urteil 6B_76/2008 vom 18. 3. 2008

20. April 2008 | Ernst Meierhofer


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Auf der Autobahn rechts überholt: Busse von 500 Franken
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Kommentare (2)

 
  • autofahrer08 | 28.08.2008, 08:58

    Rechtsüberholen

    Man sollte einmal ganz unbelastet überlegen, ob eventuell bei
    mehrspurigen Autobahnen das Rechtsüberholen nicht erlaubt werden
    sollte.
    In den USA ist das auch so und es passieren nicht mehr Unfällge
    deswegen. Auch das häufige Spurwechseln (bei 3-spurigen
    Autobahnen bis zu 4 Spurwechsel für einen Überholvorgang)
    ist nämlich gefährlich. Meines erachtens sogar
    gefährlicher als das Rechtsüberholen. Siehe auch
    Blog-Beitrag auf <a
    href="http://autofahrer.wordpress.com/2008/08/28/rechts-uberholen
    -auf-der-autobahn/">Wordpress</a>
    http://autofahrer.wordpress.com/2008/08/28/rechts-uberholen-auf-der-au
    tobahn/
  • haener | 30.04.2008, 01:35

    Auf der Autobahn rechts überholt: Busse von 500 Franken

    Die beschriebene Situation scheint plausibel. Da stellen sich aber
    einige Fragen:

    1. DARF ich in dieser Situation überhaupt in der rechten Spur
    vorfahren?
    2. Wenn JA, wann darf ich dann wieder nach links wechseln? Muss ich
    abzählen an wie vielen Autos ich rechts vorgefahren bin oder muss
    ich mir merken, welches Auto mit welcher Farbe bei meinem Spurwechsel
    vor mir war?
    3. Sollte ich einmal nach rechts gewechselt haben und dann Minuten
    später hinter dem Lastwagen "hängen", muss ich
    dann bis ans Lebensende in der rechten Spur bleiben, weil ich sonst
    eventuell des Rechtsüberholens bezichtigt werde?

    Ich muss immer wieder staunen, wie Gerichte vom Bürostuhl aus
    über Delikte entscheiden können, ohne jemals die betreffende
    Verkehrssituation 1:1 gesehen und/oder analysiert zu haben.
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