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Wer über Cablecom digital fernsehen will, wird vom Kabelriesen gegängelt. Viele Kunden sind verärgert.
Fernsehzuschauer Patrick Züger ist verärgert: Er besitzt ein modernes TV-Gerät mit einem integrierten digitalen Empfangsgerät. Trotzdem kann er die digitalen Programme der Cablecom nicht empfangen.
Er ist nicht der Einzige, der sich ärgert: Der Kabelriese verschlüsselt die digitalen TV-Programme. Und das heisst: Wer die Signale empfangen will, braucht ein spezielles Empfangsgerät der Cablecom (Settop-Box).
Das Einstiegsmodell der Cablecom kostet 150 Franken, die monatliche Miete beträgt ab 6 Franken. Das gilt jedoch nur für digitales Fernsehen. Für das analoge Cablecom-Programm braucht es weiterhin kein zusätzliches Gerät.
Zwar gibt es Alternativen zum digitalen Kabelfernsehen von Cablecom. Aber auch bei Bluewin-TV unterliegen die Nutzer dem Diktat des Betreibers: insbesondere weil das TV-Angebot nur in Kombination mit einem Telefon- und Breitband-Anschluss der Swisscom funktioniert. Der Telefonanschluss kostet monatlich Fr. 25.25, das günstigste DSL-Abo Fr. 9.–.
Satelliten-TV: Günstig und ohne Zwang
Eine weitere Voraussetzung für den Empfang ist die Miete einer speziellen Bluewin-Box – erhältlich ab Fr. 19.– pro Monat. Das Gerät macht den TV-Empfang über das Telefonnetz erst möglich.
Grössere Freiheit bietet Satelliten-TV. Und es ist günstig: Eine Satelliten-Anlage gibt es bereits ab 200 Franken. Monatliche Gebühren fallen keine an: Via Satellit lassen sich über 500 TV- und mehr als 400 Radioprogramme gratis empfangen.
Auch die Bildqualität ist gut. Eine Satelliten-Schüssel kann zudem mehrere TV-Geräte bedienen. Für jeden Apparat benötigt man jedoch einen eigenen Empfänger. Solche Geräte gibt es im Handel ab 180 Franken.
Doch auch Sat-TV hat Nachteile: Lokale Fernseh- und Radiostationen sind nicht zu empfangen, und für die Programme der SRG braucht es eine Sat-Access-Karte. Auch passt eine Schüssel nicht in jedes Ortsbild und kann sogar verboten werden.
Mieter benötigen ferner für die Installation der Schüssel die Erlaubnis des Eigentümers, sofern sie nicht auf dem Balkon Platz hat.
20. April 2008 | Susanne Rufer
