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Artikel | K-Tipp 08/2008

Faule Tricks am Bildschirm

Täglich flimmern über private Fernsehkanäle die Sendungen des Teletip-Shops. Die TV-Stationen kassieren – die Kunden werden verschaukelt.

Die Verkaufssendung Teletip-Shop preist in den Schweizer Programmen von Star-TV, 3+, Pro Sieben und Sat.1 Schweiz vermeintliche Schnäppchen an. Doch das böse Erwachen kommt für viele Kunden dann mit der Post. Beispiele aus dem letzten K-Tipp:

  • Der Shop verrechnet happige Versandkosten, obwohl in der Sendung ständig rot eingeblendet wird: «Keine Versandkosten». Nur sekundenschnell erscheint der Hinweis auf mögliche Versandspesen für die Schweiz.
  • Während auf dem Bildschirm Waren angeboten werden, erscheint zwischendurch auf dem Rollschriftband: «Wer seine Ware mit Kreditkarte bezahlt, bekommt obendrauf eine Kaffeemaschine zum Vorzugspreis.» Wer dies nicht beachtet, dem wird die nie bestellte Maschine sofort belastet.
  • Ferner kommt nicht immer die bestellte Ware, sondern nur vergleichbare oder teilweise auch unbestellte.
  • Der Wechselkurs vom Euro zum Franken ist extrem ungünstig.
  • Wer sich wehrt, wird erneut zur Kasse gebeten: Die Kundenhotline ist teuer, und meist ist die Intervention vergeblich.

Die Schweizer TV-Stationen, die diese Verkaufssendungen ausstrahlen, zeigen sich von den Vorwürfen wenig beeindruckt. Einzig Dominik Kaiser von 3+ will den Teletip-Shop mit den Anschuldigungen konfrontieren.


Mike Gut von Pro Sieben und Sat.1 Schweiz bestreitet die unseriösen Geschäftsmethoden. Er sieht deshalb keinen Handlungsbedarf. Im Gegenteil: «Als private Fernsehstation sind wir darauf angewiesen», sagt Gut lapidar. Wie viel der Sender dafür kassiert, war ihm nicht zu entlocken. Paul Grau von Star TV liess ausrichten, dass er zum Thema Teletip-Shop keine Auskunft erteile.


Versandhandel: Das sind Ihre Rechte

Ware nicht bestellt:
Wer unbestellte Ware erhält, muss sie weder aufbewahren noch zurückschicken noch den Absender informieren. Die Ware können Sie mit gutem Gewissen behalten, verschenken oder wegwerfen.

Lassen Sie sich von Zahlungsaufforderungen und Drohungen des Absenders nicht beeindrucken. Denn: Wer nichts bestellt hat, ist zu nichts verpflichtet. Allerdings: Wenn offensichtlich ist, dass Sie die Lieferung irrtümlich erhalten haben, sollten Sie den Absender benachrichtigen. Dieser kann dann die Ware auf eigene Kosten abholen.


Bezahlen per Kreditkarte:
Wer mit Kreditkarte zahlt, riskiert ungerechtfertigte Belastungen. Überprüfen Sie deshalb die in Rechnung gestellten Bezüge innert 30 Tagen. Streichen Sie die Positionen auf der Abrechnung, die nicht korrekt sind, und schicken Sie diese eingeschrieben der Kreditkartenfirma. Sie wird dann bei der Verkaufsfirma das Geld zurückfordern.

Sofern Sie dem Kreditkartenunternehmen erlauben, den Rechnungsbetrag jeweils direkt Ihrem Konto zu belasten, ersuchen Sie das Unternehmen um Rückbuchung des bestrittenen Betrages. Allerdings haben Sie rechtlich keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Lieferung per Nachnahme:
Weisen Sie per Nachnahme zugestellte Warensendungen ab, sofern der zu bezahlende Betrag wesentlich höher ist als erwartet. Rechnen Sie jeweils im Vorfeld aus, wie teuer die bestellte Ware ist. Denn sobald Nachnahmen bezahlt sind, wird es mühsam, das Geld zurückzufordern.

Geld oder Gutschrift: Ist die gelieferte Ware unbrauchbar oder defekt, müssen Sie die Rückzahlung in Form eines Gutscheines nicht akzeptieren. Fordern Sie das Geld zurück. Das Gleiche gilt bei unbestellter Ware. Anders sieht es aus, wenn der bestellte Artikel Sie nicht überzeugt und Sie ihn deshalb zurückschicken. Dann handelt es sich um einen Umtausch – und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Ihr Guthaben in Form von Geld zurückzuerstatten.


Geprellte Teletip-Kunden:
Die Liechtensteiner Behörden haben ein Meldeformular für Opfer des Teletip-Shops ausgearbeitet. Zu bestellen unter www.aht.llv.li oder Telefon 00423 2366904.

20. April 2008 | Susanne Rufer


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