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Artikel | K-Tipp 08/2008

Gar nicht königlich

Der Circus Royal nützte eine Arbeiterin aus und verletzte das Gesetz: zu wenig Lohn, Sieben-Tage-Wochen und fast keine Ferien.

Sandra Masson (Name geändert) wollte nach ihrer Lehre Zirkusluft schnuppern. Deshalb stieg sie vor fünf Jahren beim Circus Royal als «Zirkusarbeiterin» ein. Ihre Begeisterung verflog schnell: «Ich musste während der Saison sieben Tage in der Woche von acht Uhr morgens bis spät in die Nacht arbeiten. Ferien hatte ich im ganzen Jahr nur zwei Wochen», sagt sie. Pikant: In Massons Arbeitsvertrag steht kein Wort zu den Arbeitszeiten. Und vier Wochen Ferien pro Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben.


800 Franken unter dem Minimallohn

Für die Zirkusbranche regelt ein spezieller Arbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen: So ist mindestens ein freier Tag pro Woche Vorschrift – auch während der Saison. Und Überzeit muss mit Freizeit kompensiert werden. Der Cirkus Royal behauptet, diese Arbeitsbedingungen zu erfüllen, obwohl davon im Arbeitsvertrag mit Masson nichts steht.

Damit liegen die Royal-Verantwortlichen allerdings falsch: Masson erhielt gemäss Lohnausweis, der dem K-Tipp vorliegt, nur 1200 Franken brutto pro Monat. Laut Branchenarbeitsvertrag beträgt der Minimallohn aber 2000 Franken brutto.

Nicht nur beim Lohn und bei der Arbeitszeit haperte es – auch bei der Unterkunft: Der Duschwagen war in einem desolaten Zustand, als Masson beim Zirkus arbeitete. Die Deckenverkleidung hing herunter. Der Boden gab nach. Das belegen Fotos. «Auch nach mehreren Reklamationen wurde der Wagen nicht repariert», beschwert sich Masson. Der Zirkus sagt, bis Ende Jahr seien alle Mängel behoben gewesen.

 

20. April 2008 | Christian Birmele


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