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Sie will Singles «mit der Liebe ihres Lebens» bekannt machen.
Trotzdem behauptet die Online-Agentur Parship, keine Partner zu vermitteln – aus taktischen Gründen.
Meret Hug und Pascale Manz (Namen geändert) hatten dasselbe Problem: Beiden wurde von der Online-Partneragentur Parship der Mitgliedschaftsvertrag nach Ablauf automatisch um ein halbes Jahr verlängert.
Sie forderten Parship auf, den Vertrag sofort aufzulösen und die bereits abgebuchten je knapp 300 Franken zurückzuzahlen. Doch die Agentur lehnte dies unter anderem mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Darin steht, dass sich der Vertrag um die jeweils gewählte ursprüngliche Laufzeit verlängere, «sofern der Kunde seinen Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt».
Indes: Nach Schweizer Recht sind Partnervermittlungsverträge jederzeit kündbar. «Das gesetzliche Kündigungsrecht des Konsumenten geht der automatischen Vertragsverlängerung gemäss AGB vor», stellte der St. Galler Rechtsprofessor Ivo Schwander schon im Januar klar (siehe K-Tipp 1/08). Der K-Tipp intervenierte deshalb – worauf Parship in den Fällen Hug und Manz die Verträge doch noch stornierte und das Geld zurückzahlte.
Die Agentur will dies allerdings «aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» getan haben. Ihr Anwalt argumentiert, Parship biete keine Partnervermittlung im Sinne des Schweizer Rechts an, vermittle also keine Partnerschaften im Sinne eines entsprechenden Vermittlungsauftrags, sondern beschränke ihre Tätigkeiten «auf rein technische und administrative Belange».
Vermittlungsvertrag jederzeit kündbar
Das greift für Ivo Schwander zu kurz. Seines Erachtens nimmt Parship durchaus Vermittlungsaufträge entgegen. Denn die Agentur beschreibe ihre Dienstleistung auf der Webseite selber als «seriöse Partnervermittlung», hinter der ein wissenschaftliches System stehe, das individuelle Partnervorschläge ermögliche.
Daraus folgt: Die Parship-Dienstleistung ist rechtlich kein Sonderfall. Wie alle anderen Partervermittlungsverträge sind somit auch Parship-Verträge jederzeit kündbar.
07. April 2008
Kommentare (5) |
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Auch die so seriös auftretende ElitePArtner.de ignoriert
sogar fristgerechte Kündigungen, verlängert die
Mitgliedschaft ohne mich darüber zu informieren! und bedient
sich ohne Einwilligung meinerseits über meine Mastercard-Daten an
meinem Konto.Die Partnersuche war ein totaler Flop- leider habe ich
die Konsumenten-Kommentare erst nachher gelesen. Ich habe das Geld
wieder zurückgefordert.DAnk K-TIPP weiss ich jetzt, dass
Verträge jederzeit kündbar sind.
Die automatische Verlängerung ist geblieben, aber die
Kündigungsfristen sind verkürzt worden, so kann bis 7 Tage
vor Ablauf der ersten Mitgliedschaft gekündigt werden. Und ich
habe es auch schon an anderer Stelle geschrieben: Wenn man nicht
zahlt, legen es die Dating-Anbieter nicht auf einen Prozess an aus
ANgst, dass das ganze System gekippt wird. Man müsste das aber
noch mal von einem Anwalt überprüfen lassen. Weitere Infos
habe ich zur Kündigung auf www.partnersuche-online.ch gefunden
und beim Singleboersen-vergleich.de - für alle
interessierten.