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Artikel | K-Tipp 07/2008

«Die CS liess mich ins offene Messer laufen»

Ein dubioser Generalunternehmer und der berüchtigte Fritz Kündig fädelten einen Hausbau ein. Die CS gab den Käufern Hypotheken – trotz klarer Warnungen. Nun müssen die Hausbesitzer draufzahlen.

Der frustrierte Hausbesitzer sitzt in der Wohnstube seines Einfamilienhauses in einer Wohnsiedlung in der Nähe von Zürich. Die Freude am Eigenheim hat er schon lange verloren. Im Oktober 2002 war er eingezogen. «Damals in einen Rohbau», wie er sagt.

Ohne Heizung fror sich Bill Kramer (Name geändert) durch zwei Winter. Noch heute sei das Haus nicht auf dem vertraglich zugesicherten Stand. «Bezüglich Energie-Effizienz haben wir Passiv-Standard vereinbart. Davon ist das Gebäude weit entfernt.»

Die Verzögerungen gingen ins Geld. Zusätzlich zu den veranschlagten Baukosten von rund 740 000 Franken musste Kramer 100000 Franken aufbringen, einen Teil davon für Anwaltskosten.


Kündig gab sich als «Betreuer der Käufer»

Begonnen hatte die Geschichte 2001, als Kramer den HTL-Architekten Fritz Kündig kennenlernte. Er liess sich von Kündig für das Hausprojekt begeistern und unterschrieb Anfang 2002 einen Pauschalwerkvertrag mit der Generalunternehmerin INW Bau AG mit Sitz in Zürich.

Im Werkvertrag findet sich für die INW Bau AG die Unterschrift ihres Verwaltungsratspräsidenten Heini Ziehbrunner. Kündigs Rolle war die eines «Projektleiters und Betreuers der Käufer», wie er auf Anfrage des K-Tipp erklärte.

Erstaunlich nur: Als Kramer am INW-Geschäftssitz den Werkvertrag unterschrieb, war gemäss seinen Angaben nur Kündig anwesend. Ziehbrunner bestreitet heute sogar, den damaligen Vertrag selber unterschrieben zu haben.

Dennoch hatte Bill Kramer damals keinen Anlass, an der Seriosität von Vermittler und Generalunternehmer zu zweifeln. Denn schliesslich trat die Credit Suisse als Hypothekengeberin auf.

Die CS allerdings – die hätte es besser wissen müssen. Denn sie war vorgewarnt. Schon 2001 hatte die CS aufgrund amtlicher Akten Kenntnis davon, dass gegen Fritz Kündig wegen gewerbsmässigen Betrugs ermittelt wurde. Und: In einer Verfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich zuhanden der Credit Suisse taucht 2002 auch der Name von Heini Ziehbrunner im gleichen Zusammenhang auf.


Pleitier Kündig war unrühmlich bekannt


In der Öffentlichkeit war der Ruf von Fritz Kündig schon lange gründlich ruiniert:

  • Die Wirtschaftszeitung «Cash» schrieb 1998 von der «neusten Baupleite von Fritz Kündig». Er sei immer wieder unter dem Deckmantel verschiedener Firmen aktiv und habe bereits viele Hauskäufer geschädigt.
  • Die «Weltwoche» nannte ihn 1999 einen «Immobilienpleitier».


Trotzdem finanzierte die CS Kramers Projekt in der geplanten Wohnsiedlung. Der enttäuschte Hausbesitzer heute: «Ich wollte zuerst zu einer anderen Bank. Fritz Kündig empfahl mir aber, die Hypothek bei der CS-Filiale in Oerlikon aufzunehmen.» Und er ärgert sich: «Statt mich vor Kündig zu warnen, liess mich die Grossbank ins offene Messer laufen.»


Die CS wollte ihren Fehler ausbügeln

Im Herbst 2002 kam es zum Eklat. Lange vor der Fertigstellung der Siedlung war kein Geld mehr vorhanden. Die Zahlungen an die Handwerker blieben aus, und diese zogen umgehend von der Baustelle ab. Bill Kramer stand nun vor einem Scherbenhaufen – in einem unfertigen Haus, das obendrein eklatante Baumängel aufwies.

In der Not engagierten er und die anderen Hausbesitzer der Pech-Siedlung einen Rechtsanwalt. Dieser setzte sich mit der CS zusammen. Um das Schlimmste abzuwenden, erklärten sich die beteiligten Bankenvertreter bereit, Geld einzuschiessen. Der Kernpunkt der Vereinbarung lautete: Zwei Drittel der anfallenden Mehrkosten von drei Millionen Franken trägt die Bank, der Rest geht zulasten der geprellten Hauskäufer.

Weshalb es bei der Überbauung zu den massiven Schwierigkeiten kam, kann HTL-Architekt Fritz Kündig im Nachhinein nicht erklären. Nur so viel: «Ich hatte keine Einsicht in die Buchhaltung.»

Tatsache ist: Die Überweisungen der Hausbesitzer versickerten in den Konten mehrerer Firmen – etwa der Generalunternehmerin INW Bau AG und deren Subunternehmung, der Fred Heer Holding AG. Beide Firmen gingen 2003 in Konkurs.

Die Credit Suisse teilt dem K-Tipp schriftlich mit, aufgrund des Bankgeheimnisses dürfe sie zum vorliegenden Fall nicht Stellung nehmen.


Fritz Kündig ist weiterhin aktiv

Derweil beschäftigt sich die Justiz weiter mit Fritz Kündig. Im konkreten Fall geht es um 88 gescheiterte Bauprojekte aus den Jahren 1998 bis 2000. Kündig wird vorgeworfen, er habe die Reservationszahlungen von Käufern in den meisten Fällen nicht und in einigen Fällen bloss teilweise zurückgezahlt.

2005 verurteilte ihn das Bezirksgericht Bülach zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Der Grund: mehrfache Veruntreuung und mehrfacher Betrug. Kündig habe das Geld zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten seiner anderen Firmen zweckentfremdet. Dagegen legte Kündig Berufung ein. Zurzeit liegt dieser Fall vor dem Zürcher Obergericht.

Übrigens: Als Baufachmann ist Fritz Kündig weiterhin aktiv. Jüngst schloss er einen Honorarauftrag für die Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Effretikon ZH ab. Dabei handelt es sich um Überbauungen in Schinznach-Dorf AG und Gams SG.


So vermeiden Sie Ärger mit dem Generalunternehmer

Referenzen: Verlangen Sie eine Referenzliste des Generalunternehmers (GU) und einen aktuellen Auszug aus seinem Betreibungsregister. Diesen Betreibungsauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt am Sitz der Firma. Mit dem Kaufvertrag in der Hand sollten Sie keine Probleme haben, einen solchen Auszug zu erhalten.

Erkundigen Sie sich bei anderen Bauherren über ihre Erfahrungen mit dem GU. Fragen Sie vor allem, wie die Firma aufgetretene Mängel behoben hat.


Beratung: Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, lassen Sie sich von einer Fachperson, zum Beispiel einem Baujuristen, beraten. Der Hauseigentümerverband Schweiz verfügt über Kontaktadressen. Der Vertrag darf keine für Sie ungünstigen Klauseln enthalten.


Garantie:
An sich ist der Werkvertrag im Obligationenrecht (OR) geregelt. Achten Sie darauf, dass zumindest bezüglich Gewährleistung (Garantie) und Verjährungsfristen die Norm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) gilt.

SIA 118 bietet hier im Vergleich zum OR eine Besserstellung der Bauherren: Es gilt eine Garantiezeit von zwei Jahren, während der ein Auftraggeber Mängel jederzeit rügen kann. Das OR hingegen fordert die sofortige Anzeige von Mängeln.

Danach läuft eine weitere Frist von noch einmal drei Jahren. In dieser Zeit können Sie Mängel immer noch rügen und eine Behebung verlangen, wenn diese innert Wochenfrist angezeigt werden. Laut OR muss der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Bei SIA 118 muss der Unternehmer den Beweis erbringen, dass kein Mangel vorliegt, den er zu verantworten hätte.


Handwerkerpfandrecht:
Wenn ein GU die Handwerker für ihre Arbeiten nicht bezahlt, können diese ihre Forderung direkt beim Grundeigentümer geltend machen. Im schlimmsten Fall muss der Bauherr die Handwerker ein zweites Mal bezahlen. Bezahlen Sie den GU erst, wenn alle am Bau beteiligten Handwerker für ihre Arbeit entschädigt wurden. Verlangen Sie Nachweise dafür.

Verpflichten Sie den GU, dass er den Handwerkern bei Anmeldung von Bauhandwerkerpfandrechten unverzüglich Sicherheiten leistet. Halten Sie – falls noch möglich – eigene Zahlungen an den GU zurück, bis die provisorisch eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechte wieder gelöscht sind.

 

07. April 2008 | Thomas Heer


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Kommentare (2)

 
  • momogli | 10.04.2008, 20:23

    Baupleiten und kein Ende in Sicht…

    Unglaublich was sich in Bau- und Bankenwesen immer und immer wieder
    abspielt. Mein Bruder hat im Dezember 2006 an einer Messe ein
    Fertighaus nach Katalog gekauft und einen Vertrag mit einem GU
    unterschrieben. Auf den 3. April 2008 war endlich der Zügeltermin
    vorgesehen. Anstelle eines Umzugs ins neue Eigenheim trat
    Ernüchterung ein: Keine Küche, kein Bad, keine Treppen,
    keine Türen und kein Geld mehr auf dem Konto. Der Baukredit bei
    der Berner Kantonalbank war aufgebraucht, die Handwerkerrechnungen
    für Heizung, Böden etc. aber nicht beglichen! Wohin das Geld
    geflossen ist hat uns die Kantonalbank nicht verraten, dies falle
    unter das Bankgeheimnis. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass
    mehrere Betreibungen gegen das GU laufen. Vermutlich hat der
    Generalunternehmer das Geld für „Altlasten“ verwendet oder ganz
    einfach veruntreut. Mein Bruder muss nun einen neuen Kredit beantragen
    und somit das Haus doppelt bezahlen.
    Wie ist es möglich, dass eine Bank die Generalunternehmen nicht
    auf ihre Seriosität hin prüft und die kleinen Kunden auf
    Mängel und Risiken im Vertrag hinweist? Sind grosse Betrüger
    bessere Kunden als kleine einfache Sparer?
  • gereic | 08.04.2008, 19:35

    Baupleiten sind Sport mancher Herren

    Ich habe 2 solche Pleiten mitgemacht. Die zweite durch eine Firma, die
    mir aus der Not "helfen wollte". Auch ich bin in ein Haus
    eingezogen ohne Innen-Wände, Heizung und noch feuchtem Estrich.
    Meine Ehe ist daran zugrunde gegangen und meine Gesundheit dazu.
    Ich kann nur raten mit den Zahlungen immer soweit zurückhalten,
    dass wenn es soweit kommen sollte, noch genug übrig ist.
    Inzwischen gibt es auch Versicherungen gegen Baupleiten. Aber Achtung:
    Sich erkundigen, ob die Prämie auch bei der Vericherung
    einbezahlt wurde. Es gab Unternehmen die dies nicht getan haben. Klar,
    ist Betrug. Nur wen verklagen, wenn es nichts mehr gibt.
    Ein guter Architekt, der die finanzielle Abwicklung sehr genau nimmt
    ist Gold wert. Wir hatten das Pech, dass der Architekt selbst auch ein
    solcher Pleitegeier war und versucht hat uns zusätzlich noch
    reinzulegen. Bei uns hat er das nicht mehr geschafft, ich weiss aber
    von einem anderen Bauherren, dass er mit 700.000 Franken von ihm nach
    Frankreich verschwunden ist.
    Baufirmen aus Deutschland sind gut und wesentlich preiswerter. Aber
    nur die wirklich seriösen bieten schlüsselfertig, Zahlung am
    Ende (Bankbürgschaft notwendig) und Versicherung gegen Pleite
    an.
    Wenn man im Internet eine Recherche startet, sträuben sich einem
    die Haare wenn man liesst, was da so abläuft. Manche
    "Geschäftsführer" von GUs haben 3 und mehr Pleiten
    hinter sich und machen fröhlich weiter. Auf den Staat kann man
    nicht bauen. Diese Betrüger werden praktisch noch
    unterstützt. So hat unser Pleitegeier mit steuerlicher
    Förderung (mehrere Millionen) ein neues Werk eröffnet,
    nachdem er zuvor bereis 2 GUs absichtlich in den Ruin getrieben hat.
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