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Immer wieder kommt es vor, dass gleich zwei Kantone dasselbe Einkommen oder Vermögen besteuern möchten, etwa, weil der gültige Wohnsitz umstritten ist. Eine solche Doppelbesteuerung ist natürlich nicht rechtens.
Doch welcher Kanton darf die Steuern kassieren? Diese Frage entschied bis anhin das Bundesgericht in Lausanne, das in solchen Fällen direkt angerufen werden konnte. Doch damit ist Schluss: Die Bundesrichter haben entschieden, dass der Steuerpflichtige erst zumindest in einem der beiden Kantone alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen muss, bevor er sich ans Bundesgericht wenden darf.
31. März 2008
