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Artikel | Gesundheits-Tipp 03/2008

Zu Unrecht eingewiesen

Jedes Jahr sperren Ärzte Tausende gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken ein. Viele Ärzte missachten dabei die Gesetze.


Am 2. März 2007 ging es Stefan Eichenberger (Name geändert) miserabel. «Wegen des Börsen-Crashs in Asien verlor ich viel Geld», sagt er. «Ich hatte ABB-Optionen für 9000 Franken gekauft. Plötzlich waren sie nur noch 2000 Franken wert.» Darum habe er einen Nervenzusammenbruch erlitten: «Ich bin eben nicht so cool wie andere Menschen.»

Weil er schwer depressiv war, wies ihn seine Hausärztin in die Psychiatrische Klinik Schlössli in Oetwil ZH ein. «Erst hiess es, ich könne in zwei Wochen wieder nach Hause», erinnert sich Eichenberger. «Nach einem Monat sagten mir die Ärzte, das Psychiatriezentrum Rheinau habe das grösste Therapieangebot. Das sei meine letzte Chance.»

Stefan Eichenberger wollte nicht nach Rheinau. Doch Ärzte und Vormundschaftsbehörden können Patienten zum Eintritt in eine psychiatrische Klinik zwingen. Sie müssen dafür einen «fürsorgerischen Freiheitsentzug» verfügen. Am 29. März wurde Eichenberger nach Rheinau ZH gebracht. «Ich dachte, ich sei im falschen Film», erzählt er.

In Rheinau ging es Eichenberger nicht besser – im Gegenteil. Denn inzwischen waren die Aktienkurse wieder gestiegen. Davon konnte Eichenberger nicht profitieren: Er hatte die Optionen vor dem Klinikeintritt vorsichtshalber verkauft. Jetzt war er erst recht verzweifelt. «Als der Kurs wieder stieg, war das die Hölle für mich», erinnert er sich.

Die Ärzte stellten eine «Börsensucht» bei Stefan Eichenberger fest. Seine Krankheit sei in Rheinau aber kaum behandelt worden: «Ich erhielt bergeweise Medikamente, aber keine regelmässige Gesprächstherapie.»


Psychische Krankheit: Kein Grund für Freiheitsentzug

Der St. Galler Patientenanwalt Roger Burges setzte sich für den Patienten ein. Anfang August entschied das Bundesgericht, der Freiheitsentzug sei «unverhältnismässig». Eichenberger müsse sofort freigelassen werden.

Anwalt Burges erklärt: «Patienten dürfen nur dann in einer Klinik festgehalten werden, wenn sie für sich oder für andere Menschen gefährlich sind.» Beides treffe auf Eichenberger nicht zu. Eine psychische Krankheit allein sei kein Grund für einen Freiheitsentzug. Den Unterschied verdeutlicht Burges mit einem Vergleich: «Jeder darf glauben, er sei Napoleon – solange er keinen Krieg anzettelt.»

Michael Rolffs, leitender Arzt des Psychiatriezentrums Rheinau, sagt: «Wir führen die fürsorgerische Freiheitsentziehung mit grösster Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt durch. Der zuständige Arzt des Psychiatriezentrums hebt den Freiheitsentzug auf, sobald keine Selbst- oder Fremdgefährdung mehr besteht.»

Das Bundesgericht entschied kürzlich in zwei weiteren Fällen, dass Psychiatriepatienten freigelassen werden mussten, weil sie nicht gefährlich seien. Über die Urteile berichtete die «Sonntagszeitung» am 17. Februar.

Petr De Cristofaro verliess die psychiatrische Klinik in Pfäfers SG Mitte Juli 2007 als freier Mann. Am 4. Januar hatte der Amtsarzt den Freiheitsentzug angeordnet, weil De Cristofaro gedroht hatte, das Uznacher Spital in die Luft zu sprengen. «Ich hatte nicht vor, das wirklich zu tun», erklärt De Cristofaro. «Ich wollte nur ausprobieren, was drin liegt.»

In der Klinik sei er «wie ein Tier» behandelt worden, sagt De Cristofaro: «Man fesselte mich ans Bett und drohte mit Spritzen, wenn ich die Medikamente nicht schlucken würde. Ich war erleichtert, als ich dann freigelassen wurde.»


Bundesgericht: Ärzte müssen Patienten sofort freilassen


Thomas Meier, Chefarzt der psychiatrischen Klinik in Pfäfers, sagt: «Unser Ziel war, dass sich der Zustand des Patienten soweit stabilisiert, dass er ein Leben ausserhalb der Klinik führen kann, ohne dass er wieder auffällig wird und erneut in die Klinik muss.» Die Zwangsmassnahmen seien «nach dem Versagen aller übrigen Mittel» nötig gewesen, weil der Patient Suizidabsichten geäussert habe.

Doch das Bundesgericht hielt fest, es sei nicht zu befürchten, dass Petr De Cristofaro sich selbst oder andere Menschen gefährde. Die Richter schrieben: «Allein die Sicherstellung der Therapie rechtfertigt die Aufrechterhaltung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung nicht.» Deshalb müsse De Cristofaro sofort freigelassen werden. Chefarzt Meier sagt, nach diesem Gerichtsentscheid werde die Klinik mit Patienten, die nicht freiwillig eingetreten sind, anders umgehen: «Wir werden in Zukunft stärker als bisher darauf achten, ob ein Patient für sich selbst oder für andere Menschen eine Gefahr darstellt.»

Wie viele Personen jedes Jahr in der Schweiz unter Zwang in Kliniken eingeliefert werden, weiss niemand genau. Nicht alle Kantone melden die Zahlen dem Bundesamt für Statistik. Im Jahr 2006 wurden 8179 Fälle von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen gemeldet. Die tatsächliche Zahl dürfte weit höher sein. Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Pro Mente Sana, schätzt: «Pro Jahr werden vermutlich über 10 000 Schweizer gegen ihren Willen in Kliniken eingewiesen.»

Der Freiheitsentzug ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit. «Es ist deshalb wichtig, dass die Ärzte grösste Sorgfalt anwenden, wenn sie ihn aussprechen», sagt Psychiater Thomas Maier (nicht zu verwechseln mit dem Pfäferser Chefarzt Thomas Meier). Doch mit der geforderten Sorgfalt hapert es oft. In einer Studie kam Maier zu alarmierenden Ergebnissen: «Ein Grossteil der Einweisungen erfolgt mit formal und inhaltlich ungenügenden Zeugnissen.»


«Vielen Hausärzten fehlt das nötige Fachwissen»


Besonders schlecht schnitten in der Studie die Hausärzte ab. Fast drei Viertel ihrer Zeugnisse für den Freiheitsentzug wiesen Mängel auf. Jürg Gassmann kritisiert, Hausärzten fehle das nötige Fachwissen: «In keinem anderen Land in Europa haben Hausärzte die Macht, einem Menschen die Freiheit auf unbegrenzte Zeit zu entziehen.»

Die neue Bundesgerichtspraxis kam der 44-jährigen Annette Hofstetter (Name geändert) noch nicht zugute. Sie wurde am 14. November 2007 in die psychiatrische Universitätsklinik Burghölzli in Zürich eingeliefert. Ihren Beruf als Zahnärztin hatte sie vor einigen Jahren wegen psychischer Probleme aufgeben müssen. Die Ärzte begründeten die Zwangseinweisung damit, Hofstetter sei obdachlos. Sie befürchteten, die Patientin würde unter freiem Himmel erfrieren, wenn sie freigelassen würde.

Jetzt will Anwalt Roger Burges auch Annette Hofstetters Freiheitsentzug vom Bundesgericht beurteilen lassen. «Auch hier missbrauchen Ärzte das Argument der Gefährdung», sagt Burges. Es stimme nicht, dass die Patientin auf der Strasse landen würde. Sie könne bei Verwandten oder Bekannten wohnen. «Die Psychiater wollen sie so lange behandeln, bis sie wieder als Zahnärztin arbeiten kann», so Burges. «Doch das ist kein Grund, sie in eine Klinik einzusperren.»

Eine Sprecherin des Burghölzli sagt: «Die Patientin wurde zu Recht in unsere Klinik eingewiesen. Die Ärzte wollten bei ihr einen markanten gesundheitlichen und sozialen Schaden verhindern.» Die Klinik habe geplant, die Patientin so rasch wie möglich zu entlassen – sobald sie eine Wohnung habe und die ambulante Weiterbehandlung sichergestellt sei.

Bei Redaktionsschluss lebte Annette Hofstetter wieder ausserhalb der Klinikmauern: Nach einem bewilligten Ausgang kehrte sie nicht ins Burghölzli zurück. Jetzt ist sie bei der Polizei ausgeschrieben.

18. März 2008 | Andreas Gossweiler


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