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Artikel | Gesundheits-Tipp 03/2008

Am Migros-Fruchtsalat den Zahn ausgebissen

Im Fruchtsalat verbarg sich ein tückischer Splitter eines Pfirsichsteins. Sylvia Leone biss sich daran den Zahn aus. Doch jetzt will die Haftpflichtversicherung der Migros nicht zahlen.


Es passierte beim Riz Casimir. Sylvia Leone aus Röschenz BL schob sich einen Bissen in den Mund. Da spürte sie plötzlich etwas Hartes zwischen Früchten und Reis. Zu spät: Schon hatte sie daraufgebissen und der Backenzahn brach ab. Schuld an der Misere war ein Stück Pfirsichkern. Es stammte aus dem Dosen-Fruchtsalat, den sie in der Migros gekauft hatte. «Ich habe wirklich nicht damit gerechnet, dass in der Büchse ein Stein sein könnte», sagt die 47-Jährige.

Das Flicken des Zahns kostete fast 1700 Franken. Zwar anerkannte die Krankenkasse den Schaden als Unfall. Doch die Kundin zahlte über 1500 Franken Franchise und Selbstbehalt. Auf diesen Kosten will Sylvia Leone aber nicht sitzen bleiben. Für sie ist klar: «Der Verursacher, in diesem Fall die Migros, soll für den angerichteten Schaden aufkommen.»

Doch die Haftpflichtversicherung der Migros – die Zürich – will nicht zahlen. Denn auf der Dose stehe schliesslich: «Diese Früchte wurden maschinell entsteint und können gelegentlich einen Stein oder Steinfragmente enthalten.» Das Produkt sei deshalb nicht mangelhaft, schreibt sie der Geschädigten.


«Die Migros will sich damit bloss aus der Affäre ziehen»


Doch Leone lässt das Argument nicht gelten: «Der Satz ist so klein geschrieben, dass man eine Lupe braucht, um ihn zu lesen», sagt sie. «Die Migros will sich mit dieser kaum leserlichen Floskel bloss aus der Affäre ziehen.» Deshalb hat Leone nochmals bei der Zürich reklamiert. Diese beharrt darauf: Die Migros hafte nicht.

Doch jetzt bekommt Sylvia Leone Schützenhilfe von ausgewiesenen Experten. Walter Fellmann, Professor für Privatrecht an der Uni Luzern: «Ein unauffälliger Hinweis auf der Dose genügt nach herrschender Lehrmeinung nicht.» Warnungen vor Gefahren müssen dem Konsumenten «wirksam zur Kenntnis gebracht werden», sagt Fellmann. Der Jurist stützt sich dabei auf den «Basler Kommentar» zum Produktehaftpflicht-Gesetz, an dem er und weitere Fachleute mitgearbeitet haben.

Trotzdem ist die Migros überzeugt, dass «der Warnhinweis den rechtlichen Anforderungen genügt». Der Grosskonzern tut nichts für seine langjährige Kundin. Die Zürich will gar nicht Stellung nehmen. Es handle sich um einen «laufenden Schadenfall», so ihre Begründung.

Leone wartet noch immer auf ihr Geld. Würde ihr heute mit dem Migros-Fruchtsalat wieder dasselbe passieren, hätte sie möglicherweise mehr Glück. Denn seit wenigen Monaten findet sich kein Warnhinweis mehr auf den Migros-Büchsen.


Zahn ausgebissen: Das müssen Sie tun

Es ist schnell passiert: Plötzlich beisst man beim Essen auf etwas Hartes, und der Zahn ist kaputt. So sollten Sie vorgehen:

  • Behalten Sie den harten Gegenstand als Beweismittel.
  • Wenn das nicht möglich ist: Lassen Sie sich den Vorfall von Zeugen schriftlich bestätigen.
  • Melden Sie den Vorfall Ihrer Unfallversicherung. Diese muss zahlen, wenn man nicht mit einem Fremdkörper im Essen rechnen muss: Zum Beispiel bei einem Knochensplitter in der Wurst, einem Stein im Reis oder einer Nussschale im Nussgipfel.
  • Bleibt danach noch ein finanzieller Schaden, wenden Sie sich an den Hersteller oder Händler. Bei einem mangelhaften Produkt haftet er für den Schaden.

18. März 2008 | Sonja Marti


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