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Wer seinen Führerausweis abgeben muss, darf dies nicht mehr in zwei Etappen tun, wie es in gewissen Kantonen bisher möglich war. So ein kürzlicher Grundsatzentscheid des Bundesgerichts. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall eines Lenkers, dem der Ausweis für drei Monate entzogen wurde, weil er auf der Autobahn 35 Stundenkilometer zu schnell gefahren war. Das Waadtländer Verwaltungsgericht gestattete ihm den Entzug in zwei Phasen – je sechs Wochen in den Sommer- und Winterferien.
Dies ist laut Bundesgericht verboten. Ein auf die persönlichen Bedürfnisse des Verkehrssünders zugeschnittener Entzug widerspreche dem präventiven und erzieherischen Charakter des Ausweisentzuges.
Bundesgericht 1A.58/2007 vom 28. November 2007
18. März 2008
