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Im Reglement einer Stockwerkeigentümerschaft hiess es zu den Gartensitzplätzen: «Eine Umgestaltung, Bemalung, Beschriftung etc. ist nicht erlaubt. Das einheitliche Aussehen des Gebäudes muss unbedingt gewahrt bleiben. Eine Änderung dieser Regelung ist nur mit Zustimmung aller Stockwerkeigentümer möglich.»
Nun war strittig: Braucht es die Zustimmung aller Beteiligten nur für eine nachträgliche Abänderung des Wortlauts des Reglements? Oder bedeutet der Passus, dass für jede einzelne Sitzplatzveränderung die Zustimmung aller Eigentümer nötig ist?
Das Bundesgericht hat sich für die zweite Variante entschieden. Damit konnte ein einzelner Eigentümer einen Mehrheitsbeschluss zu Fall bringen.
Bundesgericht, Urteil 5A_222/2007 vom 4. 2. 2008
10. März 2008
