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Wer ein Eigenheim kauft oder die Hypothek auf seinem Eigenheim abzahlen möchte, darf sein Pensionskassenguthaben vorbeziehen. Ein Vorbezug ist aus dem obligatorischen und aus dem überobligatorischen Altersguthaben möglich.
Viele Pensionskassen verzinsen überobligatorische Guthaben schlechter als obligatorische. Auch die Altersrenten aus dem überobligatorischen Teil sind in der Regel tiefer.
Wenn man einen Vorbezug zurückzahlt, sollte man deshalb darauf achten, dass die Pensionskasse höchstens den Betrag dem überobligatorischen Guthaben anrechnet, der diesem Topf beim Bezug entnommen wurde.
Ein Beispiel: Ein Eigenheimbesitzer bezieht 100 000 Franken aus der Pensionskasse. 30 000 Franken stammen aus seinem überobligatorischen Guthaben. Wenn er später 50 000 Franken zurückzahlt, muss die PK mindestens 20 000 Franken dem obligatorischen Guthaben gutschreiben. Das hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kürzlich mitgeteilt.
03. Februar 2008
