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Hausbesitzer sollten sich und ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Tod oder Invalidität schützen. K-Geld sagt, worauf man achten sollte.
Bei Tod oder Invalidität eines Ehepartners reicht das verbleibende Einkommen in der Regel nicht für die weitere Finanzierung des Eigenheims. Die Bank kündigt die Hypothek, weil die laufenden Kosten ein Drittel des Bruttoeinkommens übersteigen und somit die Tragbarkeit nach Ansicht der Banken nicht mehr gewährleistet ist. Die Immobilie muss verkauft werden.
Eigenheimbesitzer sollten sich gegen solche Schicksalsschläge wappnen. Am besten eignen sich dazu zwei Versicherungen, welche die finanziellen Folgen eines Todesfalls oder einer Invalidität mindern: eine Erwerbsunfähigkeits- und eine Todesfallpolice.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Kleinkind kauft ein Einfamilienhaus. Der Vater verdient im Jahr brutto 100 000 Franken, die Mutter mit einem Teilzeitjob 20 000 Franken. Das Haus kostet 700 000 Franken.
Die Familie finanziert die Liegenschaft wegen bescheidener Eigenmittel zu 80 Prozent mit Hypotheken. Die laufenden Kosten – Hypothekarzinsen, Amortisation und Unterhaltskosten – betragen langfristig 38 500 Franken (siehe Tabelle im pdf-Artikel). Dies entspricht 32,1 Prozent des gemeinsamen, jährlichen Bruttoeinkommens. Die Tragbarkeitsrichtlinien der Bank sind damit knapp erfüllt.
Wird der Vater infolge Krankheit invalid, sinkt das Einkommen der Familie auf 104 120 Franken. Die Eigenheimkosten übersteigen somit ein Drittel des Einkommens – und es besteht die Gefahr, dass die Bank die Hypothek kündigt.
Das lässt sich vermeiden, wenn der Mann mit einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung vorgesorgt hat, die ihm eine Invalidenrente von 11 500 Franken pro Jahr garantiert. Mit diesem Zusatzeinkommen betragen die Eigenheimkosten genau ein Drittel der Einkünfte. Die Familie kann ihr Eigenheim behalten.
Noch stärker reduziert sich das Familieneinkommen, wenn der Vater infolge einer Krankheit stirbt: Der Witwe bleiben neben dem Teilzeitvedienst noch die Witwen- und Waisenrenten der AHV und der Pensionskasse ihres Mannes. Das sind insgesamt nur rund 77 700 Franken.
Der Ehemann sollte ein Todesfallkapital von mindestens 140 000 Franken versichern, damit die Witwe im Eigenheim bleiben kann. Mit dieser einmaligen Kapitalauszahlung kann die Witwe die Hypothek amortisieren und die Eigenheimkosten auf ein tragbares Mass reduzieren.
Invalidenrente und Todesfallpolice: Vergleichen Sie die Angebote
Das sind die wichtigsten Tipps für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung für den Fall einer Invalidität:
03. Februar 2008 | Philipp Lütscher
