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Einen Auto-Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen, ist teuer. Günstiger fährt,wer einen Nachmieter findet. Eine neue Website hilft bei dieser Suche.
Mehr als 50 Prozent aller Neuwagen in der Schweiz werden geleast. Die Lenker bezahlen einer Leasinggesellschaft über einen bestimmten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung des Fahrzeugs. Das Auto bleibt dabei im Eigentum der Leasinggesellschaft.
Die meisten Verträge werden über vier Jahre abgeschlossen. Kein Wunder, kommt es bei so langen Laufzeiten immer wieder vor, dass ein Leasingnehmer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte. Die Gründe dafür sind vielfältig: Familienzuwachs, Arbeit im Ausland oder finanzielle Probleme.
Leasingvertrag kann gratis publiziert werden
Die vorzeitige Kündigung eines Leasingvertrags ist möglich – allerdings zu unvorteilhaften Konditionen. Im Kleingedruckten stehts: Bei vorzeitiger Auflösung verteuern sich die Leasingraten rückwirkend. Folge: Der Leasinggeber schickt eine saftige Abschlussrechnung. Da kommen schnell ein paar tausend Franken zusammen.
Günstiger fährt ein Leasingnehmer, wenn er einen Nachfolger stellen kann, der den bestehenden Leasingvertrag eins zu eins übernimmt. Eine solche Überschreibung wird von den Leasinggesellschaften akzeptiert. «Überschreibungen finden aber in sehr geringem Umfang statt», heisst es dazu bei der GE Money Bank, einem der grössten Leasinggeber in der Schweiz.
Der Grund: Es ist gar nicht so einfach, im Bekanntenkreis einen neuen Halter zu finden. In dieser Situation hilft www.leasingportal.ch. Auf dieser neuen Website können Leasingnehmer ihr Auto mit den dazugehörigen Vertragskonditionen kostenlos und anonym publizieren.
Portalbetreiber Reto Flükiger ist überzeugt, dass eine Leasingübernahme «eine ideale Lösung» für alle Beteiligten darstellt. Der bisherige Leasingnehmer profitiert, weil er sich nicht für teures Geld aus dem Vertrag rauskaufen muss. Verzichtet er teilweise oder vollständig auf seine bereits getätigte Anzahlung oder Kaution, ist der Leasingvertrag auch für einen Nachfolger attraktiv.
Übernahme erst nach geprüfter Kreditfähigkeit möglich
Für einen neuen Leasingnehmer kann es interessant sein, ein Auto mit einer kurzen Vertragsrestlaufzeit zu übernehmen, vor allem wenn bei Vertragsende die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug zu einem relativ günstigen Restwert von der Leasingfirma zu kaufen. Nachteil allerdings: Der neue Halter zahlt für ein Occasionsfahrzeug die gleiche Leasingrate wie sein Vorgänger für einen Neuwagen.
Für die Überschreibung des bestehenden Leasingvertrags ist die Leasinggesellschaft zuständig. Wie bei einem Neuantrag muss sich der Interessent zuerst einer Kreditfähigkeitsprüfung unterziehen. Laut GE Money Bank belaufen sich die Umschreibekosten auf etwa 500 Franken. Diese werden – je nach Abmachung – dem neuen oder alten Leasingnehmer in Rechnung gestellt.
Bereits gute Erfahrungen gemacht mit dem Portal hat Mauro Prezioso (Name geändert) aus Hochdorf LU. Er hat jemanden gefunden, der den Leasingvertrag für seinen Audi A 6 Avant Quattro mit Monatsraten von 1045 Franken übernimmt. Er verliert zwar seine Anzahlung von 6000 Franken und überlässt dem neuen Leasingnehmer gratis vier Winterreifen, dennoch ist Prezioso zufrieden. Würde er den Vertrag auflösen, kämen zum Verlust der Anzahlung noch rund 5000 Franken dazu.
02. Februar 2008 | Thomas Lattmann
