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Mit einem Euro-08-Tram werben die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) prominent für Carlsberg-Bier. Angeblich die alkoholfreie Variante. Nur: In den Läden findet man dieses Produkt kaum.
Die Euro 08 machts möglich: Trams werden zu fahrenden Werbebannern für Banken, Getränke und Fluggesellschaften. Seit einigen Wochen pendelt auch ein bierflaschengrünes Tram zwischen Zürich Albisrieden und Klusplatz. Unübersehbar ist der Schriftzug «Carlsberg», daneben steht weniger deutlich «non-alcoholic». Denn die Verkehrsbetriebe Zürich verbieten Werbung für alkoholische Getränke. Zudem gilt in der Stadt Zürich ein Werbeverbot für Alkoholplakate auf öffentlichem Grund.
Doch will Carlsberg wirklich für alkoholfreies Bier werben? Kaum. Denn das beworbene Produkt ist in den Läden praktisch nicht zu finden: «Carlsberg non-alcoholic» ist in der Stadt Zürich nur in einem Laden erhältlich, im «Drinks of the world» im Bahnhof. Und in Bern und Basel insgesamt auch nur 4-mal. Das alkoholhaltige Carlsberg hingegen findet man bei Coop in diversen Ausführungen.
Feldschlösschen, die 2000 von Carlsberg übernommen wurde und Carlsberg-Ansprechpartner in der Schweiz ist, beschwichtigt: Carlsberg non-alcoholic sei in 70 Restaurants oder Bars der Stadt Zürich erhältlich, so Pressefrau Sandra Kobelt. Unter anderem in allen Restaurants und Bars der Accor-Gruppe. Sofitel, das zur Accor-Gruppe gehört, führte bei einer Stichprobe allerdings kein «Carlsberg non-alcoholic».
VBZ wehren sich gegen Kritik
Auch Alkohol-Kritikern stösst die Tram-Werbung sauer auf. Der Betreiber der Website www.alkoholpolitik.ch, Hermann Meyer aus Effretikon, hat die VBZ sowie den Stadtrat ersucht, die Bierreklame zu entfernen. Die Art der Darstellung komme einer Alkoholwerbung gleich, denn der Zusatz «non-alcoholic» sei derart klein, dass er auf Distanz kaum zu sehen sei, schreibt er. Beim Passanten bleibt wie beabsichtigt nur eines haften: Carlsberg.
Die VBZ sehen ihre Grundsätze mit dem Carlsberg-Tram nicht verletzt: «Es wird für ein nicht-alkoholisches Produkt geworben. Deshalb verstossen wir nicht gegen unsere Geschäftsbedingungen», erklärt Nicolas Adolph von den VBZ.
Feldschlösschen hat mit verbotener Alkoholwerbung bereits einschlägige Erfahrung. Das Bundesamt für Kommunikation verurteilte im November 1999 die SRG, weil sie einen Feldschlösschen-Werbespot ausgestrahlt hatte, bei dem der Name des beworbenen alkoholfreien Biers «Schlossgold» erst sehr spät auftauchte. Laut Beschwerdeinstanz wurde in erster Linie für die Marke geworben. Der Entscheid wurde vom Obergericht Bern bestätigt.
28. Januar 2008 | Isabelle Meier
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